BAV-Gebühren für Plangenehmigungsverfahren angepasst

Bern, 05.01.2009 - Das Bundesamt für Verkehr (BAV) verlangt für verschiedene seiner Tätigkeiten Gebühren. Viele davon (z.B. für Fachausweise oder Transportbewilligungen) sind kostendeckend. Hingegen fallen bei Plangenehmigungsverfahren (Baubewilligungen gemäss Eisenbahnrecht) hohe ungedeckte Kosten an. Der Kostendeckungsgrad beträgt schätzungsweise nur ca. 30 %.

Der Bundesrat hat darum die Gebührenverordnung BAV (GebV-BAV) auf den 1. Januar 2009 geändert und namentlich die bestehende absolute Obergrenze für Plangenehmigungen für "normale" Verfahren von heute 30'000 auf 50'000 Franken, bei besonders aufwendigen Verfahren auf 200'000 Franken angehoben. Das BAV rechnet mit jährlichen Mehreinnahmen von ca. 900'000 Franken. Diese müssen von den Gesuchsstellern, das heisst den Bahnen, entrichtet werden.

Mit den zusätzlichen Einnahmen werden 6 zusätzliche Stellen finanziert. Sie kommen insbesondere der Industrie und den Transportunternehmen zu gute, die keine übermässigen Verzögerungen der Geschäftsbearbeitung in Kauf nehmen müssen. Der Pendenzenberg als Folge der vielen Verfahren im öV-Bereich kann abgebaut werden.


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