Sturmschäden: Bundesrat gibt Bundesbeschluss in Auftrag

Bern, 12.01.2000 - Der Bundesrat hat sich vom Vorsteher des UVEK über die durch den Orkan Lothar verursachten Waldschäden informieren lassen und hat das UVEK beauftragt, auf der Basis des Katastrophenartikels im Waldgesetz zügig einen Bundesbeschluss auszuarbeiten. Das Parlament soll das Geschäft im März beraten können.

Grundlagen für die Ausarbeitung der Botschaft zum Bundesbeschluss wird der nationale Führungsstab Lothar liefern, der am 7. Januar zu einer ersten Sitzung zusammentrat. Aufgabe des Stabes ist es, strategische Entscheide vorzubereiten und die Arbeiten der fachtechnischen Untergruppen zu koordinieren.

Der Bundesrat hat heute die Grundsatzstrategie des Führungsstabes gutgeheissen:

  • Priorität hat der Schutz der Menschen (u.a. Verminderung des Unfallrisikos beim Aufrüsten und Bearbeiten des Sturmholzes) sowie der Schutz der wichtigen Infrastrukturen;
  • Folgeschäden sind mit allen Mitteln zu vermeiden (z. B. Borkenkäferepidemien);
  • Das Sturmholz ist nach den Grundsätzen der Nachhaltigkeit zu behandeln. Neue wissenschaftliche Erkenntnisse nach dem Orkan "Vivian" von 1990 sind zu berücksichtigen.

Die genauen finanziellen Folgen von Lothar im Waldbereich können zur Zeit noch nicht abgeschätzt werden. Detaillierte Zahlen werden im Rahmen des Nachtrages zum Budget sowie im Bundesbeschluss aufgeführt. Gemäss heutigem Stand hat der Orkan in der Schweiz 11,4 Millionen Kubikmeter Holz, was einer zweieinhalbfachen normalen Jahresnutzung entspricht, zu Boden geworfen.


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