Abacha-Gelder werden an Nigeria herausgegeben - Die Schweiz ist kein Hort krimineller Gelder

Bern, 16.02.2005 - Von den in der Schweiz blockierten Abacha-Geldern in Höhe von 505 Mio. USD können 458 Mio. USD an Nigeria herausgegeben werden. Den Rest der Abacha-Gelder erachtet das Bundesgericht nicht offensichtlich krimineller Herkunft. Deshalb bleiben 40 Mio. USD vorerst in der Schweiz gesperrt; 7 Mio. USD werden auf ein Sperrkonto in Nigeria überwiesen. Nigeria hat sich verpflichtet, mit den zurückerstatteten Vermögenswerten verschiedene Entwicklungsprojekte zu finanzieren. Die Schweiz hat im Fall Abacha erneut bewiesen, dass sie kein Hort krimineller Gelder ist und entschieden gegen den Missbrauch ihres Finanzplatzes vorgeht.

Das Bundesamt für Justiz (BJ) hatte in seinem Rückerstattungsentscheid vom 18. August 2004 dargelegt, dass der überwiegende Teil der in der Schweiz blockierten Abacha-Gelder offensichtlich kriminellen Ursprungs ist, und deshalb die Rückerstattung an Nigeria angeordnet. Auch das Bundesgericht gelangte in seinem Entscheid vom 7. Februar 2005 zum Schluss, dass der grösste Teil dieser Gelder in Höhe von 458 Mio. USD offensichtlich krimineller Herkunft ist und daher ohne Einziehungsentscheid des ersuchenden Staates an Nigeria zurückgegeben werden kann. Diese Möglichkeit erleichtert eine schnelle Rückgabe zugunsten des geschädigten Landes und ist auch im internationalen Vergleich fortschrittlich. Die Schweiz wird als erstes Land, in dem Abacha-Gelder angelegt worden sind, diese Vermögenswerte aufgrund einer behördlichen Verfügung an Nigeria zurückerstatten.

40 Mio. USD bleiben in der Schweiz gesperrt …

Vermögenswerte in Höhe von 40 Mio. USD bleiben in der Schweiz gesperrt, da die Voraussetzungen für eine Rückgabe ohne Einziehungsentscheid gemäss Bundesgericht nicht erfüllt sind. Sie sind jedoch mutmasslich kriminellen Ursprungs, da sie der Verfügungsmacht einer kriminellen Organisation unterliegen – es sei denn, die Besitzer beweisen das Gegenteil. Sollten sie diesen Beweis nicht erbringen können, wird das BJ die Rückgabe dieser Gelder an Nigeria anordnen.

… und 7 Mio. USD werden auf ein Sperrkonto in Nigeria überwiesen

Ein kleiner Teil der in der Schweiz blockierten Abacha-Gelder in Höhe von 7 Mio. USD ist lediglich wahrscheinlich kriminellen Ursprungs und wird deshalb auf ein Sperrkonto in Nigeria überwiesen. Die nigerianischen Behörden werden erst nach dem Erlass eines Einziehungsentscheides über diese Gelder verfügen können.

Nachdem der Rückerstattungsentscheid des BJ rechtkräftig geworden ist, wird die Staatsanwaltschaft des Kantons Genf die ebenfalls im Rahmen kantonaler Strafverfahren verfügte Sperre der Abacha-Gelder aufheben. Anschliessend wird das BJ die Überweisung dieser Vermögenswerte an die Bank für Internationalen Zahlungsausgleich (BIZ) zugunsten Nigerias anordnen.

Für Entwicklungsprojekte bestimmt

Sowohl Staatspräsident Olusengu Obasanjo wie die Finanzministerin Ngozi Okonjo-Iweala versicherten im Frühjahr 2004 den schweizerischen Behörden, dass die Abacha-Gelder nach der Überweisung an Nigeria für Entwicklungsprojekte im Gesundheits- und Bildungswesen sowie im Bereich der Infrastruktur (Strassen, Elektrizitäts- und Wasserversorgung) zugunsten der armen und ländlichen Bevölkerung verwendet werden sollen. Die Schweiz und Nigeria sind sich darin einig, dass in Bezug auf die Mittelverwendung vollkommene Transparenz herrschen soll. Über die genauen Einzelheiten der Prüfung der Mittelverwendung führen derzeit beide Seiten Gespräche.

Jahrelange Zusammenarbeit

Seit 1999 haben die Schweizer Behörden im Fall Abacha dank der wirksamen Gesetzgebung (namentlich dem Geldwäschereigesetz und dem Rechtshilfegesetz) eng und erfolgreich mit den nigerianischen Behörden zusammengearbeitet. Neben der Übergabe umfangreicher Rechtshilfeakten konnten bisher aufgrund von Vergleichen zwischen den Betroffenen und den nigerianischen Behörden sowie aufgrund von Einziehungsentscheiden der Staatsanwaltschaft des Kantons Genf über 200 Mio. USD aus der Schweiz an Nigeria zurückerstattet werden.


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