Neuer Leitfaden: Tempo 30 in der Gemeinde

Bern, 02.02.2000 - Der Bundesrat lehnt zwar eine generelle Einführung von Tempo 30 innerorts ab. Hingegen spricht er sich für Massnahmen aus, die eine gezielte Förderung der Verkehrssicherheit etwa durch Einrichtung von Tempo-30-Zonen ermöglichen. In einem neuen Leitfaden beschreibt das BUWAL, wie die Gemeinden vorgehen können, wenn sie solche Zonen einführen wollen. Die Broschüre zeigt, wie Ängste und Vorurteile abgebaut und Lebensraum gewonnen werden kann. Und das bei sinkenden Kosten: Heute werden Tempo-30-Zonen meist günstiger erstellt als noch vor wenigen Jahren.

Tempo-30-Zonen sind eine Chance, Wohnquartiere nachhaltig aufzuwerten. In diesen Zonen wird Lebensraum „zurückerobert“ und die Lebensqualität steigt. Das verminderte Tempo ermöglicht Blickkontakte zur Verständigung, wovon alle Verkehrsteilnehmer profitieren. Die Strasse wird besonders für die Kinder sicherer, es gibt weniger Lärm und die Luft im Quartier wird besser.

Die Einrichtung von Tempo-30-Zonen wurde in der Schweiz 1989 rechtlich geregelt. Seither entstanden hunderte solcher Zonen. In Lausanne und Bern gilt nahezu in allen Wohnquartieren Tempo 30. Auch in kleineren Städten und Gemeinden sind Tempo-30-Zonen sinnvoll. Der Leitfaden möchte hier Anregungen geben für das "kommunikative Miteinander" der verschiedenen Verkehrsteilnehmenden. Er stellt den Ablauf von den ersten Ideen bis zur erfolgreichen Realisierung dar und dokumentiert die einzelnen Phasen mit vielen Beispielen. Ein Ablaufschema verschafft einen Überblick und sorgt dafür, dass kein Schritt vergessen wird. Ausführlich wird beschrieben, wie die vielfältigen Massnahmen kombiniert werden können. Die Öffentlichkeitsarbeit und die rechtlichen Grundlagen werden genauso beschrieben wie die baulichen und organisatorischen Massnahmen.

Der Leitfaden des BUWAL wurde in Zusammenarbeit mit dem Verkehrs-Club der Schweiz (VCS) entwickelt, mit der Unterstützung der Schweizerischen Beratungsstelle für Unfallverhütung (bfu), des Cercl’Air (Schweizerische Gesellschaft der Lufthygieniker), des Gemeindeverbandes, des Städteverbandes und der Vereinigung Schweizerischer Strassenfachleute (VSS).


Herausgeber

Bundesamt für Umwelt BAFU
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