Bundesrat legt Eckwerte für den Ausbau des Bahnnetzes in der Schweiz fest

Bern, 19.12.2008 - Der Bundesrat hat eine Aussprache über die Entwicklung des öffentlichen Verkehrs geführt und die Eckwerte für den weiteren Ausbau des Bahnnetzes in der Schweiz festgelegt. Das UVEK wird bis im Frühling 2010 eine Vernehmlassungsvorlage für die Weiterentwicklung der Bahninfrastruktur unter der Bezeichnung Bahn 2030 ausarbeiten. Diese wird zwei Varianten mit unterschiedlich umfangreichen Ausbauvorhaben vorsehen.

Die Schweiz verfügt über eines der besten und leistungsfähigsten öffentlichen Verkehrs-Systeme in Europa. Niemand nutzt die Bahn so oft wie die Schweizerinnen und Schweizer. Zugleich ist die Bahninfrastruktur durch das dichte Zugsangebot nirgends auf der Welt so intensiv genutzt und stösst deshalb an Kapazitätsgrenzen.

Im Rahmen der Vorlage zur Zukünftigen Entwicklung der Bahninfrastruktur (ZEB) verpflichtete sich das UVEK, dem Parlament ein neues, zusätzliches Paket von weiteren Infrastrukturmassnahmen vorzulegen. Diese Massnahmen sollen, wie ZEB, via FinöV-Fonds finanziert werden. Dabei sollen in diesen Fonds Zusatzmittel einfliessen.

Der Bundesrat legte an der heutigen Sitzung die Eckwerte für diese Vorlage fest.

Um der stetig wachsenden Nachfrage im Personenverkehr, die schon heute oft zu überfüllten Zügen führt, und den Bedürfnissen der Wirtschaft im Güterverkehr gerecht zu werden, ist ein weiterer Ausbau des Bahnangebots nötig. Handlungsbedarf besteht insbesondere im Fernverkehr zwischen den Agglomerationen und im Regionalverkehr innerhalb der Agglomerationen. Darum stellte der Bundesrat heute in einer Aussprache die Weichen für den weiteren Ausbau der Bahn (Folgevorlage zur Zukünftige Entwicklung der Bahninfrastruktur, Bahn 2030).

Vernehmlassungsvorlage mit zwei Varianten

Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) wird nun bis 2010 eine Vernehmlassungsvorlage erarbeiten. Angesichts der Dimension des Vorhabens werden in der Vernehmlassung zwei Varianten zur Diskussion gestellt. Sie unterscheiden sich in Bezug auf Angebot und Infrastruktur sowie die zusätzlichen Finanzierungsquellen für den FinöV-Fonds.

Variante 1 sieht einen Ausbau des Schiennetzes im Umfang von rund 21 Mrd. Fr. vor. Die Investitionen verteilen sich auf rund 25 Jahre. Dies macht einen durchschnittlichen jährlichen Betrag von 1,2 Mrd. Franken aus, was in etwa dem Umfang der heutigen Jahrestranchen des FinöV-Fonds für ZEB entspricht. Die ersten Investitionen für BAHN 2030 werden voraussichtlich im Jahre 2017 getätigt und je nach Investitionsvolumen bis etwa 2040 andauern.

Variante 2 würde einen redimensionierten Ausbau mit einem Umfang von rund 12 Mrd. Fr. umfassen. Die jährlichen Ausgaben würden sich auf durchschnittlich 850 Mio. Fr. belaufen.

Der Hauptunterschied zwischen den beiden Varianten liegt darin, dass bei Variante 2 keine substanzielle Förderung des Agglomerationsverkehrs möglich ist, obwohl die Nachfrage im Personenverkehr auch in diesem Bereich stark wächst. Den Forderungen des Parlamentes entsprechend werden alle Erweiterungsoptionen zu ZEB geprüft (unter ihnen dritte Gleis zwischen Lausanne und Genf, der Ligerzer Tunnel und der Zimmerberg-Basistunnel), dazu der Wisenbergtunnel, die NEAT-Zufahrten im Norden und im Süden, der Brüttener Tunnel und der Heitersbergtunnel II.

Finanzierung über den FinöV-Fonds

Die Finanzierung der Ausbauten von Bahn 2030 soll über den bestehenden Fonds zur Finanzierung von Infrastrukturvorhaben des öffentlichen Verkehrs (FinöV-Fonds) erfolgen. Dieser ist aber auf befristete Zusatzeinnahmen angewiesen. Für die Weiterführung des Fonds und die neuen Einnahmen ist eine Verfassungsänderung notwendig. Somit werden Volk und Stände über Bahn 2030 abstimmen.

Der Bundesrat hat beschlossen, dass die bisherigen Einnahmequellen des FinöV-Fonds weiterhin zur Verfügung stehen sollen. Dies sind namentlich der Bundesanteil an der Leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe (LSVA), ein Mehrwertsteuer-Promille und ein Anteil aus der Mineralölsteuer (bisher nur für die NEAT).

Um die Liquidität des Fonds zu gewährleisten, sind befristet – voraussichtlich während zehn Jahren – zusätzliche Einnahmequellen notwendig. In der Vernehmlassungsvorlage werden Lösungen für die Finanzierungsengpässe zur Diskussion gestellt werden. Bei Variante 2 steht ein Beitrag der Bahnbenutzer im Vordergrund, bei Variante 1 zusätzlich zur Bahnabgabe die Umwidmung des Kantonsanteils an der LSVA.

Weiteres Vorgehen

Das UVEK hat die Vorarbeiten für die Vernehmlassungsvorlage in Zusammenarbeit mit der SBB bereits aufgenommen. Nun werden insbesondere der Investitionsbedarf, der Finanzbedarf und die Finanzierungsinstrumente konkretisiert. Es ist vorgesehen, dass der Bundesrat die Vernehmlassung im Frühjahr 2010 startet und die Botschaft Ende 2010 wie vom Parlament gefordert verabschiedet.


Finanzierung der Bahninfrastruktur

Für die Finanzierung der Bahninfrastruktur stehen dem Bund aktuell folgende Gefässe zur Verfügung:

  • Mittel aus dem Bundesbudget fliessen in die Leistungsvereinbarung mit den SBB (jährlich rund 1,4 Mrd. Fr.) sowie in den Rahmenkredit und die Abgeltungen für die PrivatBahnen (rund 500 Mio.).

  • Infrastrukturfonds: Seit 2008 stehen Mittel für dringliche Projekte in den Agglomerationen zur Verfügung.

  • Der Fonds zur Finanzierung von Infrastrukturvorhaben des öffentlichen Verkehrs (FinöV-Fonds) dient zur Finanzierung der vier Grossprojekte BAHN2000/ZEB, NEAT, Anschluss an das Europäische EisenBahn-Hochleistungsnetz und Lärmsanierung des Bahnnetzes (insgesamt rund 1,5 Mrd. Fr. im Jahr 2008).


Adresse für Rückfragen

Bundesamt für Verkehr, Information, 031 322 36 43


Herausgeber

Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
https://www.uvek.admin.ch/uvek/de/home.html

https://www.admin.ch/content/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-24539.html