Anhörung zu den Ausführungsbestimmungen zur neuen Pflegefinanzierung eröffnet

Bern, 18.12.2008 - Das Eidg. Departement des Innern (EDI) hat die Anhörung zu den Ausführungsbestimmungen zur Umsetzung der neuen Pflegefinanzierung eröffnet. Die interessierten Kreise haben bis zum 31. März 2009 Zeit, zu drei verschiedenen Verordnungsentwürfen Stellung zu nehmen.

In der vergangenen Sommersession verabschiedete das Parlament das Bundesge­setz über die Neuordnung der Pflegefinanzierung, welches die Krankenversicherung, die Alters- und Hinterlassenenversicherung sowie die Ergänzungsleistungen betrifft. Das Inkrafttreten der neuen Pflegefinanzierung ist für den 1. Juli 2009 vorgesehen. Neben dem Bund werden auch die Kantone Ausführungsbestimmungen zu erlassen haben. Diese sind deshalb aufgefordert, die hierfür erforderlichen Arbeiten ebenfalls umgehend an die Hand zu nehmen, damit die fristgerechte Einführung der neuen Pflegefinanzierung sichergestellt ist.

Die Ausführungsverordnungen des Bundes betreffen in erster Linie die Krankenver­sicherung. In der Verordnung über die Krankenversicherung (KVV) und in der Kran­kenpflege-Leistungsverordnung (KLV) werden die Modalitäten der Finanzierung der Pflegeleistungen geregelt, die ambulant oder in einem Pflegeheim erbracht werden. Die obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP) leistet künftig einen fixen, nach Zeitaufwand abgestuften Beitrag an die ärztlich verordneten Pflegeleistungen. In der KVV wird die Kompetenz zur Festsetzung dieser Beiträge an das EDI delegiert. In der Verordnung des EDI, der KLV werden die Beiträge festgesetzt. Ebenso werden in dieser Verordnung die Leistungen der Akut- und Übergangspflege geregelt, die im Anschluss an einen Spitalaufenthalt während maximal 14 Tagen übernommen wer­den.

Die Pflegefinanzierung betrifft auch die Gesetzgebung zur AHV. Aus diesem Grund wird auch eine Anpassung der Verordnung über die Alters- und Hinterlassenenversi­cherung (AHVV) bezüglich der Heimdefinition vorgenommen.

Die Änderung der KVV zur Umsetzung der Pflegefinanzierung wird zum Anlass ge­nommen, auch noch weitere Punkte zu revidieren. Diese betreffen insbesondere die Verlängerung der Dauer der kantonalen Pilotprojekte für die Kostenübernahme für Leistungen im Ausland sowie die Organisationen der Physiotherapie.


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Bundesamt für Gesundheit, Bruno Fuhrer, Leiter Sektion Tarife und Leis-tungserbringer, Tel. 031 322 95 05



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