Weko stellt Missbrauch von Marktbeherrschung fest
Wettbewerbskommission
Bern, 21.12.2000 -
Eine Herstellerin von rotierenden Dentalinstrumenten diskriminiert Versandhändler und missbraucht dadurch ihre marktbeherrschende Stellung. Die Wettbewerbskommission (Weko) stellte diesen Verstoss gegen das Kartellgesetz in einer am 18. Dezember 2000 abgeschlossenen Untersuchung fest.
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Wettbewerbskommission
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