Weko-Entscheid: Durchleitungsverweigerung der Freiburger Elektrizitätswerke ist unzulässig

Bern, 23.03.2001 - 

Mit der Weigerung, Strom der Watt über ihr Netz an Migros zu leiten, verstossen die Freiburger Elektrizitätswerke gegen das Kartellgesetz. Zu diesem Schluss kommt die Wettbewerbskommission in ihrer Untersuchung.



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Wettbewerbskommission
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