Unzulässiges Kartell im Medikamentenvertrieb
Bern, 15.06.2000 -
Die Wettbewerbskommission (Weko) verbietet die von der Sanphar herausgegebene Margen- und Rabattordnung, welche den Vertrieb von Arzneimitteln reglementiert. Auch die „Grossistenbedingungen“ der Sanphar dürfen nicht mehr angewendet werden. All diese Abreden beschränken den Wettbewerb im Medikamentenvertrieb in der Schweiz.
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Herausgeber
Wettbewerbskommission
http://www.weko.admin.ch/