Unzulässiges Kartell im Medikamentenvertrieb

Bern, 15.06.2000 - 

Die Wettbewerbskommission (Weko) verbietet die von der Sanphar herausgegebene Margen- und Rabattordnung, welche den Vertrieb von Arzneimitteln reglementiert. Auch die „Grossistenbedingungen“ der Sanphar dürfen nicht mehr angewendet werden. All diese Abreden beschränken den Wettbewerb im Medikamentenvertrieb in der Schweiz.



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Wettbewerbskommission
http://www.weko.admin.ch/

https://www.admin.ch/content/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-24282.html