CO2-Gesetz tritt in Kraft

Bern, 05.04.2000 - Der Bundesrat hat das CO2-Gesetz auf den 1. Mai 2000 in Kraft gesetzt. Es schreibt vor, dass die Schweiz ihren CO2-Ausstoss bis im Jahr 2010 auf 10 Prozent unter das Niveau von 1990 senken muss. Diese Verpflichtung ist die Schweiz im Kyoto- Protokoll der Klimakonvention eingegangen. Das Ziel soll in erster Linie mit freiwilligen Massnahmen der Wirtschaft und mit bereits beschlossenen Massnahmen erreicht werden. Genügen diese nicht, führt der Bundesrat eine CO2-Abgabe ein. Diese Lenkungsabgabe kann frühestens im Jahr 2004 erhoben werden.

Am 8. Oktober 1999 hat die Bundesversammlung das Bundesgesetz über die Reduktion der CO2-Emissionen (CO2-Gesetz) verabschiedet. Die Referendumsfrist ist am 3. Februar 2000 unbenutzt abgelaufen.

Im Kyoto-Protokoll der Klimakonvention haben sich über 180 Länder verpflichtet, ihre Treibhausgas-Emissionen zu senken, weil eine vom Mensch verursachte Klimaerwärmung droht. Mit dem CO2-Gesetz setzt die Schweiz diese internationale Verpflichtung um. Sie verankert ihr Reduktionsziel im Gesetz und unterstreicht damit ihre Entschlossenheit, einen Beitrag zum globalen Klimaschutz zu leisten.

Vor allem freiwillige, beschlossene und geplante Massnahmen

Das Gesetz schreibt vor, dass der CO2-Ausstoss der Schweiz bis ins Jahr 2010 gesamthaft um 10 Prozent unter den Stand von 1990 gesenkt werden muss. Die Emissionen aus Brennstoffen sollen um 15 Prozent und die aus Treibstoffen um 8 Prozent vermindert werden. Die Ziele sollen in erster Linie durch energie-, verkehrs-, umwelt- und finanzpolitische sowie durch freiwillige Massnahmen erreicht werden. Nur wenn diese Massnahmen nicht ausreichen, tritt die CO2-Abgabe in Kraft.

Folgende Massnahmen sollen den CO2-Ausstoss reduzieren:

  • Freiwillige Massnahmen: Wirtschaft und Private sollen aus eigener Initiative einen Beitrag leisten. Im Rahmen des Programms Energie 2000 und dessen Nachfolgeprogramm will das Bundesamt für Energie vor allem mit den Grossverbrauchern Vereinbarungen über die Begrenzung ihres Energieverbrauchs und der CO2-Emissionen abschliessen. Wichtiger Partner ist dabei die Ende 1999 gegründete Energieagentur der Wirtschaft. Erste Arbeiten zu den Vereinbarungen sind bereits im Gange. Sind sie erfolgreich, werden die freiwilligen Massnahmen einen wichtigen Beitrag zur Reduktion der CO2-Emissionen leisten. 
  • Bereits beschlossene und geplante Massnahmen des Bundes: Dazu gehören die leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe (ab 1. Januar 2001 erhoben), das Energiegesetz (seit 1. Januar 1999 in Kraft) und die Energievorlagen, über welche das Volk voraussichtlich im September 2000 abstimmen wird. 
  • Subsidiäre CO2-Abgabe: Mit dem CO2-Gesetz wird der Bundesrat verpflichtet, frühestens ab dem Jahre 2004 eine CO2-Abgabe auf fossilen Brenn- und Treibstoffen einzuführen, wenn die Reduktionsziele mit anderen Massnahmen nicht erreicht werden können. Die Entwicklung der CO2-Emissionen wird regelmässig evaluiert. Die Höhe der Abgabe wäre abhängig davon, wieweit man vom Reduktionsziel entfernt ist. Sie könnte entweder auf Brenn- oder auf Treibstoffen oder auf beiden erhoben werden. Der maximale Abgabesatz wurde im Gesetz auf 210 Franken pro Tonne CO2 festgesetzt. Beim Benzin würde dies einer Preiserhöhung von maximal 50 Rappen pro Liter entsprechen. Die Einnahmen aus der CO2-Abgabe würden vollumfänglich an die Bevölkerung und die Unternehmen zurückfliessen. 

Wichtige Volksabstimmung

Voraussichtlich im Herbst 2000 findet die Volksabstimmung über die Solarinitiative und über zwei Energievorlagen des Parlaments statt. Die Vorlagen des Parlaments sind Gegenvorschläge zur Solarinitiative und zur inzwischen zurückgezogenen Energie-/Umweltinitiative. Der Bundesrat unterstützt die beiden Vorlagen des Parlaments. Sie bieten grosse Chancen für die Wasserkraft sowie andere erneuerbare Energien wie Sonne und Holz und belohnen den verantwortungsvollen Umgang mit Energie. Damit tragen sie wesentlich zur Erreichung der Klimaschutzziele des CO2-Gesetzes bei und helfen mit, die Einführung einer CO2-Abgabe möglichst zu vermeiden.



Herausgeber

Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
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