Geltendes Recht genügt den Ansprüchen des elektronischen Geschäftsverkehrs - Stellungnahme des Bundesrates zu einem Bericht der GPK

Bern, 21.12.2005 - Das geltende Recht genügt den Ansprüchen des elektronischen Geschäftsverkehrs. Dies hält der Bundesrat in seiner Stellungnahme zu einem Bericht der Geschäftsprüfungskommission (GPK) des Nationalrats fest.

Der Bundesrat teilt die Stossrichtung des GPK-Berichts über den Konsumentenschutz im elektronischen Geschäftsverkehr: Danach hängt der Erfolg des elektronischen Geschäftsverkehrs nicht nur von ökonomischen und technischen Faktoren ab. Wichtig sind auch rechtliche Rahmenbedingungen, die Rechtssicherheit versprechen und das Vertrauen der Konsumenten in den elektronischen Geschäftsverkehr stärken.

Im Unterschied zur Geschäftsprüfungskommission ist der Bundesrat allerdings der Meinung, dass das geltende Recht den Ansprüchen des elektronischen Geschäftsverkehrs genügt. Er erinnert daran, dass er deshalb am 9. November 2005 entschieden hat, den umstrittenen Vorentwurf für ein Bundesgesetz über den elektronischen Geschäftsverkehr nicht weiterzuverfolgen. Für den Bundesrat liegen keine überzeugenden Gründe für einen autonomen Nachvollzug des EU-Rechts in diesem Bereich vor.


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