Blockierung der Mobutu-Gelder ein letztes Mal verlängert

Bern, 12.12.2008 - Der Bundesrat hat beschlossen, die Blockierung der Vermögenswerte des verstorbenen Mobutu ein letztes Mal bis zum 28. Februar 2009 zu verlängern. Er möchte keine Möglichkeit ungenutzt lassen, um eine befriedigende Lösung in dieser Frage zu finden. Nach einem Briefwechsel zwischen dem Eidgenössischen Departement für auswärtige Angelegenheiten EDA und den Behörden der Demokratischen Republik Kongo (DRK) zeichnet sich eine mögliche Lösung für die Vermögenswerte Mobutus und seines Umfelds ab (ca. 7,7 Millionen Franken). In einem Brief vom 9. Dezember 2008 an die Bundesrätinnen Widmer-Schlumpf und Calmy-Rey bekräftigte der kongolesische Premierminister, dass der kongolesische Staat die Gelder wiedererlangen wolle. Die Demokratische Republik Kongo hat einen Schweizer Anwalt beauftragt, in den nächsten Wochen die nötigen Verfahren einzuleiten.

Die Vermögenswerte Mobutus und seines Umfelds wurden 1997 blockiert, nachdem die DRK der Schweiz ein Rechtshilfegesuch in Strafsachen unterbreitet hatte. Das Bundesamt für Justiz sah sich Ende 2003 aber gezwungen, das Rechtshilfegesuch abzulehnen, worauf der Bundesrat eine Blockierung der Gelder gemäss Artikel 184 Absatz 3 BV anordnete. Diese Sperre, die 2006 verlängert wurde, wäre am 15. De­zember 2008 abgelaufen. In der Zwischenzeit hatte der Bundesrat dem Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) den Auftrag erteilt, die Parteien bei der Suche nach einer zufriedenstellenden Lösung zu unterstützen.  

Angesichts der Schwierigkeiten, die sich in dieser Angelegenheit stellen, schickte die Vorsteherin des EDA am 13. November 2008 einen Brief an Präsident Kabila, in dem sie ihm anbot, Kongo einen auf die Wiedererlangung von Vermögenswerten spezia­lisierten Schweizer Anwalt zur Verfügung zu stellen. In einem Antwortschreiben, das die kongolesischen Behörden am 9. Dezember 2008 an die Bundesrätinnen Widmer-Schlumpf und Calmy-Rey richteten, bekräftigte der kongolesische Premierminister, dass Kongo diese Vermögenswerte wiedererlangen wolle. Kongo werde einen An­walt beauftragen, der die erforderlichen Verfahrensschritte in den nächsten Wochen einleiten soll. Die Verfahrens- und Anwaltkosten werden vom EDA (DEZA) über­nommen. 

Der Bundesrat will keine Möglichkeit ungenutzt lassen, um die Mobutu-Gelder auf transparente Weise an das kongolesische Volk zurückzuerstatten. Er hat deshalb beschlossen, die Blockierung ein letztes Mal um zweieinhalb Monate, also bis zum 28. Februar 2009, zu verlängern. Diese Verlängerung wird es dem von der DRK beauftragten Anwalt erlauben, die erforderlichen Schritte einzuleiten, um diese Ver­mögenswerte so weit wie möglich zu sperren und zu beschlagnahmen.


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