Herausgabe der Abacha-Gelder an Nigeria - Vermögenswerte sind überwiegend offensichtlich kriminellen Ursprungs

Bern, 18.08.2004 - Die in der Schweiz blockierten Abacha-Gelder in Höhe von rund 500 Mio. USD sind überwiegend offensichtlich kriminellen Ursprungs und werden deshalb an Nigeria herausgegeben. Der Entscheid des Bundesamtes für Justiz (BJ) kann innert 30 Tagen beim Bundesgericht angefochten werden. Nigeria hat zugesichert, mit diesen Vermögenswerten Entwicklungsprojekte zu finanzieren.

Die nigerianischen Behörden werfen der vom ehemaligen Staatschef Sani Abacha gegründeten kriminellen Organisation vor, das Land – insbesondere die Nigerianische Zentralbank – jahrelang systematisch geplündert zu haben. Sie ersuchten ab 1999 die Schweiz und verschiedene andere Länder um Rechtshilfe. Die Schweiz übergab Nigeria 2002 und 2003 umfangreiche Rechtshilfeakten (insbesondere Bankdokumente). Zudem konnten bisher aufgrund von Vergleichen zwischen den Betroffenen und den nigerianischen Behörden sowie aufgrund von Einziehungsentscheiden der Staatsanwaltschaft des Kantons Genf über 200 Mio. USD aus der Schweiz an Nigeria zurückerstattet werden.

Spur der Vermögenswerte verfolgt

Gemäss Rechtshilfegesetz ist eine Rückgabe von Vermögenswerten auf der Grundlage eines rechtskräftigen Einziehungsentscheides des ersuchenden Staates möglich. In Ausnahmefällen – wenn die gesperrten Vermögenswerte offensichtlich kriminellen Ursprungs sind – ist eine Rückgabe ohne Einziehungsentscheid des ersuchenden Staates möglich. Gestützt auf Informationen und Unterlagen aus Nigeria sowie aus den Genfer Strafverfahren konnte das BJ vertieft die Spur (paper trail) der noch in der Schweiz blockierten Abacha-Gelder in Höhe von 500 Mio. USD verfolgen. Es legt in seinem über 50-seitigen Entscheid detailliert dar, dass der überwiegende Teil dieser Vermögenswerte offensichtlich kriminellen Ursprungs ist. Das BJ ordnete deshalb die Überweisung dieser Vermögenswerte an die Bank für Internationalen Zahlungsausgleich (BIZ) zugunsten Nigerias an.

Bei einem geringen Teil der Vermögenswerte in Höhe von rund 7 Mio. USD ist der kriminelle Ursprung lediglich wahrscheinlich. Das BJ ordnete deshalb die Überweisung auf ein Sperrkonto in Nigeria an. Die nigerianischen Behörden werden erst nach dem Erlass eines Einziehungsentscheides über diese Gelder verfügen können.

Für Entwicklungsprojekte bestimmt

Sowohl Staatspräsident Olusengu Obasanjo wie die Finanzministerin Ngozi Okonjo-Iweala versicherten im letzten Frühjahr den schweizerischen Behörden, dass die Abacha-Gelder nach der Überweisung an Nigeria für Entwicklungsprojekte im Gesundheits- und Bildungswesen sowie im Bereich der Infrastruktur (Strassen, Elektriztitäts- und Wasserversorgnung) zugunsten der armen und ländlichen Bevölkerung verwendet werden sollen. Die Schweizer Vertretung in Abuja wird die Verwendung der Abacha-Gelder gemäss diesen Zusicherungen verfolgen.

Entscheid noch nicht rechtskräftig

Vorerst bleiben die Abacha-Gelder in der Schweiz, da der Entscheid des BJ noch nicht rechtskräftig ist. Er kann von den betroffenen Personen innert 30 Tagen beim Bundesgericht angefochten werden. Im Falle einer Beschwerde wird das Bundesgericht als zweite und letzte Instanz über die Herausgabe dieser Gelder an Nigeria entscheiden.


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