Teilrevision des Asylgesetzes - Bundesrat beschliesst Ergänzungs- und Änderungsanträge für den Zweitrat

Bern, 25.08.2004 - Der Bundesrat hat am Mittwoch von der Auswertung der informellen Konsultation zu den verschiedenen Ergänzungs- und Änderungsanträgen im Bereich der Zwangsmassnahmen und der Beschleunigung von Asylverfahren sowie den Massnahmen im sozialpolitischen und finanzrelevanten Bereich Kenntnis genommen und hat beschlossen, diese der Staatspolitischen Kommission des Ständerates zu unterbreiten.

Die im Rahmen der informellen Konsultation unterbreiteten Vorschläge wurden von den Kantonen mehrheitlich begrüsst. Insbesondere die Zwangsmassnahmen sind bei den Kantonen auf breite Zustimmung gestossen. Kritisch äusserten sich die Kantone zur kurzen Konsultationsfrist und zu den finanziellen und sozialpolitischen Auswirkungen. Bedenken haben die Kantone bezüglich der finanziellen Folgen für die Kantone beim Übergang auf die Nothilfe und in Bezug auf die Regelung der humanitären Hilfe bzw. vorläufigen Aufnahme. Nur fünf Kantone, die Hilfswerke, das UNHCR sowie die SP und die Grünen äusserten sich gegenüber den Ergänzungs- und Änderungsanträgen grundsätzlich ablehnend. Die FDP und die CVP hiessen die Vorschläge teilweise gut, machten aber in einigen Punkten Vorbehalte geltend. Die SVP heisst die Massnahmen gut, wünscht jedoch noch weitergehende Massnahmen.

Ergänzungs- und Änderungsanträge im Asylbereich
Den im Rahmen der Konsultation geäusserten Bedenken wurde so weit wie möglich Rechnung getragen, ohne die Stossrichtung zu ändern. Folgende Ergänzungs- und Änderungsanträge sollen dem Ständerat unterbreitet werden:

Im Bereich der Zwangsmassnahmen

  • Die Verlängerung der Maximaldauer der Ausschaffungshaft
  • Die Ausdehnung des Anwendungsbreichs der Ein- und Ausgrenzung
  • Die Einführung der kurzfristigen Festhaltung

Im Bereich der Beschleunigung von Asylverfahren

  • Die Änderung des Nichteintretenstatbestandes bei Papierlosen
  • Die Einführung von Gebühren im Wiedererwägungsverfahren vor dem BFF
  • Die Erweiterung der Datenbekanntgabe im Rahmen des Weg- und Ausweisungsvollzugs
  • Massnahmen zur Beschleunigung von Beschwerdeverfahren

Im Bereich sozialpolitischer und finanzrelevanter Massnahmen

  • Die Gewährung von Nothilfe statt Sozialhilfe für alle Personen mit einem negativen Asylentscheid

Alle diese Massnahmen tragen den dringenden Anliegen der Kantone sowie der Bevölkerung Rechnung, sind verfassungs- und völkerrechtskonform und werden bei Bund und Kantonen zu umfangreichen finanziellen Einsparungen führen, ohne dass das Grundanliegen der Asylpolitik - nämlich die Aufnahme von Verfolgten - tangiert wird. Hingegen ist eine verbesserte Situation dahingehend zu erwarten, dass die Schweiz für Ausländer, die um Asyl nachsuchen, obwohl keine Asylgründe vorliegen, keine zu hohe Attraktivität mehr aufweist.


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