Agglomerationsprogramme: Bundesrat schlägt Verteilung der Bundesmittel vor

Bern, 19.12.2008 - 26 Städte und Agglomerationen sollen in den Jahren 2011 bis 2014 insgesamt 1,5 Milliarden Franken für Massnahmen zur Verbesserung ihrer Verkehrssysteme erhalten. Der Bund übernimmt damit 30 bis 40 Prozent der anfallenden Investitionen. Die Vernehmlassung zur Finanzierung der Agglomerationsprogramme läuft bis Mitte April 2009.

Aus dem Infrastrukturfonds stehen während 20 Jahren 6 Milliarden Franken für die Verbesserung der Verkehrsinfrastrukturen in Städten und Agglomerationen bereit. Die Bundesversammlung hat davon bereits rund 2,6 Milliarden Franken - für 23 dringende und baureife Projekte freigegeben. Der Bundesrat muss nun der Bundesversammlung spätestens Ende 2009 aufzeigen, wie die darüber hinaus noch zur Verfügung stehenden rund 3,4 Milliarden Franken auf die Agglomerationen verteilt werden sollen.

Diese Bundesmittel werden in zwei Etappen verteilt: Von 2011 bis 2014 werden 1,5 Milliarden Franken ausgerichtet, von 2015 bis 2018 voraussichtlich weitere 1,16 Milliarden Franken. Es verbleibt eine Reserve von rund 780 Millionen Franken, die ab 2015 für noch nicht unterstützte Agglomerationen zur Verfügung steht. Im Zentrum der Vorlage, welche der Bundesrat heute in die Vernehmlassung geschickt hat, steht die Verteilung der Mittel für die Jahre 2011 bis 2014.

Am meisten Verkehrsprobleme in den grossen Agglomerationen

Beim Bundesamt für Raumentwicklung (ARE) wurden insgesamt 30 Agglomerationsprogramme eingereicht. Um alle bis 2018 vorgesehenen Massnahmen realisieren zu können, wären Investitionen von rund 17 Milliarden erforderlich. Davon hätte der Bund rund 40 Prozent, also 6,8 Milliarden Franken, zu übernehmen, was die verfügbaren 3,4 Milliarden Franken deutlich übersteigt. Dies zwingt den Bundesrat, sich auf die Massnahmen mit dem besten Kosten-Nutzen-Verhältnis zu konzentrieren.

Von den 30 eingereichten Agglomerationsprogrammen sollen 26 Bundesbeiträge erhalten. Die einzelnen Projekte werden, je nach Dringlichkeit, in der ersten oder zweiten Finanzierungsetappe unterstützt. Die 1,5 Milliarden Franken aus der ersten Tranche fliessen nicht nur in die grossen Agglomerationen Zürich, Basel, Genf, Bern und Lausanne-Morges, wo die Verkehrs- und Umweltprobleme am grössten sind, sondern auch in die kleineren Agglomerationen. Sie können ihre Verkehrssysteme damit ebenfalls erheblich verbessern. Die Mittel der ersten Finanzierungsetappe sollen bis Ende 2009 vom Parlament freigegeben werden.

Projekte mit dem besten Kosten-Nutzen-Verhältnis werden bevorzugt

Die Verteilung der Mittel für die zweite Finanzierungsetappe erfolgt in rund vier Jahren. Der Bundesrat wird dem Parlament eine weitere Botschaft mit den ergänzenden Projekten aus den berücksichtigten Agglomerationsprogrammen vorlegen. Sie werden zuvor allerdings noch einmal auf ihr Kosten-Nutzen-Verhältnis geprüft. Massstab sind wiederum die vier gesetzlich vorgegebenen Kriterien wie verbesserte Qualität des Verkehrssystems, mehr Siedlungsentwicklung nach innen, weniger Umweltbelastung und Ressourcenverbrauch sowie mehr Verkehrssicherheit.


Adresse für Rückfragen

Pierre-Alain Rumley
Direktor Bundesamt für Raumentwicklung ARE
+41 (0)31 322 40 51

Georg Tobler
Leiter Agglomerationspolitik
Bundesamt für Raumentwicklung ARE
+41 (0)79 248 62 94



Herausgeber

Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
https://www.uvek.admin.ch/uvek/de/home.html

Bundesamt für Strassen ASTRA
http://www.astra.admin.ch

https://www.admin.ch/content/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-23980.html