Entwurf zu einem Gesetz über die Beschlagnahmung und die Rückerstattung von Potentatengeldern

Bern, 05.12.2008 - Mit Beschluss vom 5. Dezember 2008 hat der Bundesrat das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) beauftragt, einen Gesetzesentwurf auszuarbeiten, der es ermöglicht, unrechtmässig erworbene Vermögenswerte politisch exponierter Personen zu beschlagnahmen und sie der Bevölkerung des Herkunftsstaats zurückzuerstatten. Das Gesetz in Erfüllung des Postulats Gutzwiller über die juristische Kooperation mit den „failing states“ sieht zudem Massnahmen zur Überwachung der Rückerstattung vor.

Der Bundesrat hat in Erfüllung des Postulats Gutzwiller vom 21. Juni 2007 über die Rechtshilfe im Falle von „failing states“ beschlossen, gesetzgeberische Massnahmen zu ergreifen, um unrechtmässig erworbene Vermögenswerte, die von politisch exponierten Personen in der Schweiz angelegt wurden, beschlagnahmen zu können. Er hat das EDA beauftragt, einen entsprechenden Gesetzesentwurf zu erarbeiten.

Dieses Gesetz soll zur Anwendung kommen, wenn das Rechtshilfeverfahren zwischen der Schweiz und dem Herkunftsstaat der Vermögenswerte nicht zum Erfolg führt. Zudem soll unter gewissen, genau definierten Bedingungen eine Umkehr der Beweislast möglich sein. In diesem Fall ist es an den Inhabern der blockierten Vermögenswerte nachzuweisen, dass diese rechtmässig erworben wurden. Wird der Nachweis nicht erbracht, so werden die strittigen Vermögenswerte aufgrund eines rechtskräftigen Urteils beschlagnahmt und dem Herkunftsstaat zurückerstattet. Das Gesetz wird auch Massnahmen zur Überwachung der Rückerstattung vorsehen, um einen transparenten Prozess zu gewährleisten, der letztendlich der Bevölkerung des Herkunftsstaats der Vermögenswerte zugute kommt.

Mit über 1,6 Milliarden US-Dollar hat die Schweiz in den letzten zwanzig Jahren mehr Potentatengelder an die Herkunftsländer zurückerstattet als jedes andere Land der Welt. Trotz dieses positiven Resultats, möchte der Bundesrat das bestehende rechtliche Dispositiv ergänzen.


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