Die Schweiz unterzeichnet die Europäische Landschaftskonvention

Bern, 20.10.2000 - Die Landschaft spielt im Alltag eine bedeutende Rolle. Deshalb sollen sich lokale, regionale, nationale und internationale Akteure zur Landschaftsplanung und -aufwertung sowie zum Landschaftsschutz verpflichten. So lauten die Grundsätze der Landschaftskonvention des Europarates, die von der Schweiz heute in Florenz unterzeichnet worden ist. Die schweizerische Landschaftspolitik entspricht bereits den Forderungen dieser Konvention. Den Ländern Süd- und Osteuropas kann dieses erste völkerrechtliche Instrument im Bereich des Landschaftsschutzes als Grundlage für die Entwicklung ihrer nationalen Umweltpolitik dienen.

Die Konvention zeichnet sich aus durch ein neues, umfassendes Landschaftsverständnis. Die Landschaft ist ein Teil des Raumes, wie er von seinen Bewohnern und Besuchern wahrgenommen wird. Sie ist das Ergebnis der Einwirkungen von Natur und Mensch und verändert sich im Lauf der Zeit. Somit betrifft die Konvention nicht nur aussergewöhnliche, wilde oder unberührte Landstriche, sondern auch alltägliche, städtische und beeinträchtigte Landschaften.

Unter diesem Gesichtspunkt erstrecken sich die von der Konvention befürworteten Tätigkeiten von der Landschaftsplanung und -aufwertung im beeinträchtigten Umfeld bis hin zur nachhaltigen Nutzung oder Erhaltung. Die Konvention tritt in Kraft, wenn zehn Mitgliedstaaten des Europarates sie ratifiziert haben.

Für die Schweiz erfordert die Zustimmung zur Konvention weder neue gesetzliche Instrumente noch zusätzliche Ausgaben. Das neue Abkommen ist jedoch für jene europäischen Länder von besonderer Bedeutung, die gegenwärtig ihre Umweltgesetzgebung erarbeiten, und kann als juristische Grundlage für die Entwicklung einer nationalen Umweltpolitik dienen.



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Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
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