Internationale Betrugsbekämpfung in der IV

Bern, 28.11.2008 - Die Bekämpfung des Betrugs in der Invalidenversicherung wird konsequent verstärkt. Zusätzlich zu den Anstrengungen in der Schweiz werden nun auch mutmassliche Betrüger im Ausland besser kontrolliert. Zwei Firmen mit ausgewiesener Erfahrung im Bereich Betrugsbekämpfung, Überwachung und Regress führen vorerst Observationen im Kosovo und in Thailand durch. Verläuft dieser Pilotversuch positiv, wird die Bekämpfung von Versicherungsbetrug zusammen mit spezialisierten Partnern auf weitere Länder ausgedehnt.

Seit dem Inkrafttreten der 5. IV-Revision am 1.1.2008 besteht die gesetzliche Grundlage für verdeckte Ermittlungen (Observationen) gegen Personen, die unter dringendem Betrugsverdacht stehen. Damit konnte die Betrugsbekämpfung neu ausgerichtet werden. Seit dem 1. August 2008 setzen die IV-Stellen in der Schweiz ein einheitliches Konzept um und lassen zur Beweissicherung bei erhärtetem Betrugsverdacht Observationen von erfahrenen und qualifizierten Ermittlungsfirmen durchführen.Die Observation einer Person, die unter dringendem Betrugsverdacht steht, wird angeordnet, wenn alle anderen Möglichkeiten zur Ermittlung des Sachverhalts ausgeschöpft sind. Die Observation dient der Beweissicherung und ermöglicht es den IV-Stellen, bestehende Versicherungsleistungen einzustellen oder neue zu verweigern. Die ermittelten Sachverhalte können zudem dazu dienen, Strafanzeigen bei den Strafverfolgungsbehörden zu begründen. Die Observation wird angewendet, wenn es um hohe Leistungen (zum Beispiel Renten), kurze Beobachtungszeiträume sowie Beobachtungen im öffentlichen Raum geht und wenn die gesuchten Beweise eine hohe Aussagekraft haben müssen. 

Pilotversuch: Observationen in Thailand und Kosovo

Wenn IV-Bezüger im Ausland unter dringendem Betrugsverdacht stehen, ist die zuständige IV-Stelle für Versicherte im Ausland auf die Zusammenarbeit mit erfahrenen Spezialisten angewiesen, die in den entsprechenden Ländern verankert sind. Für den Pilotversuch werden darum die Firma SGS (Société Générale de Surveillance SA) mit den Observationen in Thailand sowie die Firma AVUS mit Observationen im Kosovo beauftragt. Beide Firmen sind in diesen Ländern vernetzt, kennen die regionalen, wirtschaftlichen und politischen Verhältnisse vor Ort und sind deshalb in der Lage, verlässliche Angaben zu liefern.

Mit dem Pilotversuch gerade in diesen Ländern werden drei Ziele verfolgt:

  • Erfahrungen sammeln mit unterschiedlichen Gruppen von Rentenbezügern: In Thailand leben heute rund 340 Personen, die eine schweizerische IV-Rente beziehen. Dabei handelt es sich zumeist um schweizerische Staatsangehörige.
    Im Kosovo leben heute rund 300 Personen, die eine schweizerische IV-Rente beziehen. Dabei handelt es sich um Kosovaren, die wieder in ihr Heimatland zurückgekehrt sind.
  • Erfahrungen sammeln mit zwei Ländern, die eine unterschiedliche Staatsform haben
  • Erfahrungen sammeln mit zwei Ländern, in denen ein grosses Betrugspotenzial vermutet wird

IV-Bezüger im Ausland

Im Januar 2008 wurden 59'000 IV-Renten mit einer Summe von 49 Mio. Franken ins Ausland bezahlt. Das enstpricht 15% aller IV-Renten resp. 11% der gesamten Kosten für Renten. Bei den Rentenbezügern handelt es sich einerseits um Schweizerinnen und Schweizer, welche ihr Heimatland verlassen haben und andererseits um Versicherte ausländischer Herkunft, welche wieder in ihr Heimatland zurückgekehrt sind. Für alle diese Versicherten ist die IV-Stelle für Versicherte im Ausland zuständig. Weil sich diese IV-Bezüger im Ausland aufhalten, ist die regelmässige Überprüfung ihrer Anspruchsberechtigung mit grösseren Schwierigkeiten verbunden als für in der Schweiz lebende IV-Bezüger: Angaben über Familienverhältnisse und Einkünfte sowie Arztberichte aus Überseeländern (z.B. Thailand, Philippinen oder Lateinamerika) sind von unterschiedlicher Vertrauenswürdigkeit; letztere erfordern oft eine medizinische Begutachtung der versicherten Person in der Schweiz, vor allem für Fälle, bei welchen die IV- Rente ausschliesslich aus psychischen Gründen zugesprochen wurde.

Erfahrungen zeigen, dass die Auswanderung bzw. die Rückkehr ins Heimatland dazu führen kann, dass sich die gesundheitlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse der Betroffenen verbessern, was wiederum einen Einfluss haben kann auf den Grad der Invalidität und somit auf die Höhe der Rente. Dies kann oftmals nicht von der Schweiz aus beurteilt werden, weshalb die Zusammenarbeit mit verlässlichen Partnern vor Ort unerlässlich ist.

Die Pilotphase ist vorerst auf ein halbes Jahr angelegt. Sofern die Erfahrungen damit positiv sind, soll die internationale Betrugsbekämpfung auf weitere Länder ausgedehnt werden.


Adresse für Rückfragen

Tel. 031 322 91 32, Alard du Bois-Reymond, Vizedirektor, Leiter Geschäftsfeld IV, Bundesamt für Sozialversicherungen
Tel. 022 795 94 89, Huguette Krattinger, Abteilungsleiterin, IV-Stelle für Versicherte mit Wohnsitz im Ausland



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