Steuererhöhung auf Zigaretten

Bern, 26.11.2008 - Der Preis für eine Schachtel Zigaretten steigt spätestens am 1. März 2009 um 30 Rappen. Die Erhöhung der Tabaksteuer ist fiskal- und gesundheitspolitisch begründet. Sie bringt kaum Mehreinnahmen, weil die Zigarettenverkäufe in der Schweiz entsprechend zurückgehen dürften.

Die Steuererhöhung erfolgt durch eine Verordnungsänderung und tritt am 1. Dezember 2008 in Kraft. Durch den Preisaufschlag wird eine Schachtel Zigaretten 30 Rappen teurer. Der Detailverkaufspreis der in der Schweiz meistverkauften Sorten steigt damit von Fr. 6.60 auf Fr. 6.90 pro Schachtel. Herstellern und Importeuren wird eine dreimonatige Übergangsregelung gewährt. Für Raucherinnen und Raucher wird die Steuererhöhung somit spätestens ab 1. März 2009 spürbar.

Gleichzeitig nahm der Bundesrat Kenntnis vom Bericht über die "Wirksamkeit der Steuererhöhung auf Zigaretten im Jahr 2006". Darin kommen die Eidgenössische Zollverwaltung und das Bundesamt für Gesundheit zum Schluss, dass sich die bisherige Tabaksteuerpolitik des Bundesrates sowohl fiskal- wie gesundheits-politisch bewährt hat. Tabaksteuererhöhungen sollen weiterhin in kleinen Schritten und unter Berücksichtigung der Kriterien, welche in dem erwähnten Bericht definiert sind, erfolgen.


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