SRG darf nicht Mehrheitsaktionärin des Lokalradios World Radio Geneva werden

Biel-Bienne, 08.02.2000 - Das UVEK hat ein Gesuch des Lokalradios World Radio Geneva (WRG) um Genehmigung des wirtschaftlichen Überganges abgelehnte. Folglich wird die SRG nicht wie geplant die Aktienmehrheit von 51% der Station übernehmen können. WRG strahlt ein kommerzielles Programm in englischer Sprache für die anglophone Gemeinschaft im Raum Genf aus.

Von erheblichen finanziellen Problemen gebeutelt, hatte WRG die Zusammensetzung seines Aktienkapitals ändern wollen. Heute halten die Nachrichtenagentur Reuters SA sowie die SRG je 42,5% des Aktienkapitals. Abgesehen von geringfügigeren Aktienverschiebungen sollte die SRG ihren Kapitalanteil auf 51% erhöhen.

Die Genehmigung des Aktienüberganges hätte ein Präjudiz geschaffen: bisher hat die SRG noch nie die Aktienmehrheit an einem Lokalradio in der Schweiz gehalten. Selbst wenn das Rundfunkrecht diese Möglichkeit nicht von vorneherein ausschliesst, ist die lokale und regionale Ebene grundsätzlich den privaten Veranstaltern vorbehalten.

Bei einer Genehmigung des wirtschaftlichen Überganges wäre die Position der SRG im Raum Genf ungebührlich gefestigt worden. Ein solcher Schritt wäre mit dem Geist der ursprünglichen Konzession, die 1995 WRG erteilt worden war, nicht vereinbar gewesen. Die SRG ist mit ihren Programmen La Première, Espace 2, Couleur 3, Option Musique sowie ihrer Mitgestaltung des privaten Programms Radio Lac via Option Musique FM (identische Informationssendungen, gemeinsame Nachrichtenredaktion) schon stark auf dem Platz Genf vertreten. Mit einer Übernahme des Programms WRG wäre die Vielfalt der Radiolandschaft noch weiter geschmälert worden.

Schliesslich hält das UVEK in seinem Entscheid fest, dass eine Beteiligung der SRG an einem lokalen Radio – insbesondere in der Rolle einer Hauptaktionärin – nicht Teil ihres Service- public-Auftrages ist.


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