Revision des Lebensmittelrechts: In Richtung des Abbaus technischer Handelshemmnisse

Bern, 27.11.2008 - Im Rahmen der Teilrevision des Bundesgesetztes über die technischen Handelshemmnisse ("Cassis de Dijon") hat der Bundesrat das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) beauftragt, das schweizerische Lebensmittelrecht in einzelnen Bereichen an das EG-Recht anzugleichen, bzw. dem Bundesrat entsprechende Vorschläge zu unterbreiten. Mit der vorliegenden Revision werden diese Anpassungen vollzogen. Gleichzeitig wird der Weiterentwicklung des EG-Rechts Rechnung getragen.

Gestützt auf den Bericht vom 31. Oktober 2007 Überprüfung der Abweichungen im schweizerischen Produkterecht vom in der EG geltenden Recht des Eidg. Volkswirtschaftsdepartementes hat der Bundesrat entschieden, die schweizerische Lebensmittelgesetzgebung in verschiedenen Bereichen an das EG-Recht anzupassen. Es handelt sich hauptsächlich um technische Anpassungen, die nötig sind, um technische Handelshemmnisse zwischen der Schweiz und der EU abzubauen.

Einzelne Verordnungen wurden zudem im Rahmen der Weiterentwicklung des EG-Rechts überarbeitet. Die Anpassungen im Bereich der Lebensmittel tierischer Herkunft betreffen die Hygieneverordnung (Anforderungen an die Gelatineherstellung, Einführung von Prozesshygienekriterien für Bacillus cereus und koagulasepositive Staphylokokken in Käsen) sowie die Fremd- und Inhaltsstoffverordnung (Übernahme der EG-Höchstwerte für Tierarzneimittelrückstände in Lebensmitteln und Anpassung der Summenhöchstwerte für Dioxine und PCBs). Die Übernahme der EG-Höchstkonzentrationen für Dioxine und PCBs war Ende Januar 2008 anlässlich der Veröffentlichung des Berichts Dioxine und PCB in Schweizer Lebensmitteln angekündigt worden.

In der Verordnung über Bedarfsgegenstände wurden die Höchstmengen für ESBO und Phtalate an die EG-Werte angepasst. Studien der Europäischen Lebensmittelsicherheitsbehörde EFSA hatten aufgezeigt, dass Weichmacher aus modifiziertem Sojaöl (ESBO) oder Phtalate, die zur Deckeldichtung eingesetzt werden, in gesundheitsgefährdenden Mengen in die Lebensmittel gelangen (migrieren) könnten. Die Europäische Kommission hat deshalb die Anforderungen an solche Weichmacher erhöht. Die neuen „Migrationsnormen“ werden nun auch in der Schweiz in der Verordnung über Bedarfsgegenstände übernommen.

Die Revision enthält im Weiteren kleinere Korrekturen und Präzisierungen bestehender Bestimmungen. Davon betroffen sind die Lebensmittel- und Gebrauchsgegenständeverordnung, die Hygieneverordnung, die Verordnung über alkoholfreie Getränke und die Verordnung über alkoholische Getränke.


Adresse für Rückfragen

Bundesamt für Gesundheit
Direktionsbereich Verbraucherschutz
Michael Beer, Leiter Abteilung Lebensmittelsicherheit
Tel. 031 322 95 05, media@bag.admin.ch



Herausgeber

Eidgenössisches Departement des Innern
http://www.edi.admin.ch

https://www.admin.ch/content/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-23299.html