Nummernportabilität zwischen Fernmeldedienstanbietern

Biel-Bienne, 29.02.2000 - Die Telefonkunden können beim Wechsel der Telefongesellschaft ihre bisherige Telefonnummer behalten. Ab dem 1. März 2000 können die Konsumentinnen und Konsumenten ihren Anbieter von Telefondiensten wechseln, ohne gleichzeitig ihre bisherige Telefonnummer zu verlieren. Rufnummern von Mobiltelefonen, Festnetzanschlüssen und Mehrwertdiensten können beim Wechsel der Telefongesellschaft behalten werden. Damit erfolgt ein weiterer wichtiger Schritt in der Marktöffnung zugunsten der Konsumentinnen und Konsumenten.

Wenn die Kunden bisher ihren Telefonanschluss bei einem anderen Anbieter beziehen wollten, erhielten sie jeweils eine neue Telefonnummer. Mit der Nummernportabilität wird nun gewährleistet, dass sie die Nummer behalten können, auch wenn der Telefonanschluss von einer neuen Telefongesellschaft bereit gestellt wird. Die Nummer wird zur andern Telefongesellschaft „portiert".

Diese Nummernportabilität stellt einen wichtigen Faktor für einen wirksamen Wettbewerb im Fernmeldesektor dar. Mit ihr entfällt ein von vielen Nutzern beklagtes Hindernis, die bisherige Rufnummer beim Wechsel zu einer anderen Telefongesellschaft zu verlieren.

Die Portabilität betrifft den Wechsel zwischen Fernmeldedienstanbieter innerhalb der gleichen Kategorie von Fernmeldediensten (zum Beispiel unter Nummern von Mobiltelefonen). Davon zu unterscheiden ist die geographische Portabilität einer Nummer, wenn man z.B. zügelt. In diesem Fall kann die Nummer nur mitgenommen werden, wenn der Anbieter des Anschlusses diese Möglichkeit zur Verfügung stellt und nur wenn man innerhalb des Gebietes der gleichen Fernkennzahl zügelt.

Nach umfangreichen technischen Vorbereitungsarbeiten der Telefongesellschaften bietet sich nun den Kunden die Möglichkeit, ihren Anschluss bei einem anderen Anbieter zu abonnieren und die bisherige Rufnummer trotzdem zu behalten. Möchte ein Kunde zu einer anderen Telefongesellschaft wechseln, so muss er sich bei dieser melden und die Übertragung (Portierung) der bisherigen Nummer verlangen. Der neue Anbieter koordiniert alle administrativen und technischen Arbeiten für die Übertragung der Rufnummer vom bisherigen zum neuen Anschluss.

Rufnummern von Mobiltelefonen, Festnetzanschlüssen und Mehrwertdiensten (z.B. Gratisnummern 0800) können von Kundinnen und Kunden beim Wechsel der Telefongesellschaft mitgenommen werden. Die Übertragung der Rufnummer eines Festnetzanschlusses (z.B. 01 765 43 21) setzt jedoch voraus, dass der neue Anbieter über eine eigene Anschlussleitung zum betreffenden Kunden verfügt, was heute meistens erst für grössere Firmen der Fall ist.


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