Endgültiger Schlussstrich unter die Fichenaffäre

Bern, 10.01.2001 - Der Bundesrat hat am Mittwoch den Bundesbeschluss vom 9. Oktober 1992 über die Ein-sicht in Akten der Bundesanwaltschaft und die zugehörigen Ver-ordnungen auf den 1. März 2001 aufgehoben. Die vorzeitige Aufhebung erfolgt, nachdem die letzten Beschwerden erledigt sind und das Archivierungsgesetz seit dem 1. Oktober 1999 sicherstellt, dass auch die Verwaltung nicht mehr auf die Staatsschutzakten zurückgreifen darf.

Die Aufhebung stützt sich auf Artikel 12 des Bundesbeschlusses. Der Artikel beauf-tragt den Bundesrat, den Bundesbeschluss vorzeitig aufzuheben, sobald die Gewäh-rung der Einsicht und die Ausscheidung der Akten be-endet sind. Der Sonderbeauf-tragte für Staatsschutzakten, René Bacher, veröffentlichte 1996 seinen Schlussbe-richt, und anschliessend wurden die Akten, die nicht der Bundesanwaltschaft zur weiteren Bearbeitung überlassen wurden, dem Bundesarchiv abgegeben.

Zu diesem Zeitpunkt waren noch einige Beschwerden beim Bundesrat hängig, die inzwischen erledigt worden sind. Weiter galt es sicherzustellen, dass der Verwaltung der Zugang zu den Akten während der Schutzfrist von 50 Jahren verboten wird. Im Unterschied zu den übrigen Akten der Verwaltung, die von der abliefernden Stelle jederzeit wieder konsultiert werden können, bestimmte Artikel 7 Absatz 3 des Bun-desbeschlusses:

"Die ausgeschiedenen Akten werden dem Bundesarchiv überwiesen. Sie stehen der Verwaltung nicht mehr zur Einsicht offen und bleiben während 50 Jah-ren für jede Einsichtnahme gesperrt."

Mit dieser Bestimmung wollte das Parlament die Archivierung ermöglichen, während der Bundesrat beantragt hatte, die Akten nach der Einsichtsaktion zu vernichten. Ar-tikel 26 des Archivierungsgesetzes, das seit dem 1. Oktober 1999 in Kraft ist, unter-stellt die Staatsschutzakten einer 50-jährigen Schutzfrist und übernimmt mit einer Übergangsbestimmung die Sperre für die Verwaltung. Mit dem Bundesbeschluss werden auch die zugehörige Verordnung und die Verordnung vom 5. März 1990 über die Behandlung von Staatsschutzakten des Bundes aufgehoben. Die Verordnung vom 5. März regelte die Einsicht in die Fichen. Die Aufhebung der drei Erlasse setzt nun auch juristisch unter die Fichenaffäre, die im Nachgang zur PUK-EJPD die Gemüter sehr erregt hat, einen definitiven Schlusspunkt.


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