25. November: Internationaler Tag gegen Gewalt an Frauen

Bern, 20.11.2008 - Sperrfrist 25.11.2008, 00.00 Uhr Jeden Tag sind Frauen weltweit den unterschiedlichsten Formen von Gewalt ausgesetzt, auch in der Schweiz. Gewalt gegen Frauen im öffentlichen wie im privaten Rahmen stellt eine Menschenrechtsverletzung dar. Das Wirken der Fachstelle gegen Gewalt im Eidg. Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann EBG ist Ausdruck einer gewandelten Wahrnehmung staatlicher Verantwortung.

Seit 1981 wird alljährlich am 25. November der internationale Tag gegen Gewalt an Frauen begangen. Gewalt an Frauen hat viele Gesichter: Das Spektrum reicht von Frauenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsheirat und Genitalverstümmelung über Vergewaltigung und andere Formen sexualisierter Gewalt bis zu häuslicher Gewalt in Paarbeziehungen und Trennungssituationen. Internationale und nationale Studien zeigen das Ausmass ebenso wie die gravierenden Folgen dieser Gewaltformen auf, so zum Beispiel der Bericht der Weltgesundheitsorganisation WHO aus dem Jahr 2002 zu Gewalt und Gesundheit oder die WHO-Studie aus dem Jahr 2005, die sich mit dem Ausmass und den gesundheitlichen Folgen von häuslicher Gewalt gegen Frauen befasst.

Die Studien zeigen deutlich: Gewalt an Frauen ist eine geschlechtsspezifische Form der Verletzung von Menschenrechten. Sie kennt keine Grenzen, weder in geographischer und kultureller Hinsicht, noch in Bezug auf das soziale Umfeld, die Formen und das Ausmass. Jeden Tag werden Frauen Opfer von physischer, sexueller und psychischer Gewalt, sowohl im öffentlichen wie auch im privaten Rahmen. Auch in der Schweiz.

In den Jahren 2000 bis 2004 betrafen laut einer Studie des Bundesamts für Statistik von den  insgesamt 1'067 Tötungsdelikten 45% solche häuslicher Gewalt. Pro Jahr wurden 25 Frauen in Zusammenhang mit häuslicher Gewalt getötet. Von den durch Opferberatungsstellen im Jahr 2007 durchgeführten 29'300 Beratungsfällen bestand bei mehr als der Hälfte (53%) eine familiäre Beziehung zwischen dem Opfer und der tatverdächtigen Person.

Häusliche Gewalt in der Schweiz keine Privatangelegenheit mehr
Dennoch ist in den letzten Jahren in der Schweiz einiges erreicht worden. Häusliche Gewalt wird nicht länger als Privatangelegenheit betrachtet. Dieser Paradigmenwechsel wurde begleitet durch eine Reihe von gesetzlichen Neuerungen. Sie qualifizieren Gewalt in Paarbeziehungen als Offizialdelikt und unterstützen Opfer mit Instrumenten wie der polizeilichen Wegweisung der Gewalt ausübenden Person aus der gemeinsamen Wohnung.

Auf kantonaler Ebene wurden Interventionsstellen und -projekte gegen häusliche Gewalt in der ganzen Schweiz eingerichtet. Auf Bundesebene nahm die Fachstelle gegen Gewalt beim Eidgenössischen Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann 2003 ihre Arbeit auf. Weitere Bundesstellen sind ebenfalls im Bereich der Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen national und international aktiv.

Fachstelle gegen Gewalt als Katalysator
Die Fachstelle gegen Gewalt des EBG verstärkt und ergänzt im Auftrag des Bundesrates die bisherigen Massnahmen zur Bekämpfung von Gewalt, besonders der Gewalt an Frauen. Sie konzentriert sich dabei auf Gewalt in Paarbeziehungen und Trennungssituationen. Die Fachstelle liefert regelmässig der öffentliche Verwaltung, privaten Organisationen, Medien und Fachpersonen aktuelle Informationen in Form von Informationsblättern und Studien. Sie gewährleistet gesamtschweizerisch die Zusammenarbeit, indem sie die verschiedenen kantonalen und privaten Fachstellen vernetzt und leistet damit einen wichtigen Beitrag zur Entwicklung effizienter Massnahmen und Instrumente für die Prävention und Intervention bei häuslicher Gewalt.

Aktionstage gegen Gewalt an Frauen
Am 25. November 1960 ermordete der militärische Geheimdienst der Dominikanischen Republik die drei Schwestern Patria, Minerva und Maria Teresa Mirabal. Ihr Kampf gegen den dominikanischen Diktator Trujillo war ihnen zum Verhängnis geworden. 20 Jahre später wurde an einem Treffen lateinamerikanischer und karibischer Feministinnen 1981 in Kolumbien der 25. November zum internationalen Gedenktag ausgerufen. Fortan sollte er an die Opfer von Gewalt an Frauen und Mädchen erinnern. Der Gedenktag ist mittlerweile auch von den Vereinten Nationen anerkannt.

Die internationale Kampagne „16 Aktionstage gegen Gewalt an Frauen“ (16 Days of Activism against Gender Violence Campaign – 16 Days Campaign) verbindet seit 1991 den 25. November mit dem 10. Dezember, dem Internationalen Tag der Menschenrechte. An diesen 16 Aktionstagen beteiligen sich jedes Jahr weltweit Frauenorganisationen mit verschiedenen Aktionen am gemeinsamen Kampf gegen Gewalt. In der Schweiz koordiniert der Christliche Friedensdienst cfd die Veranstaltungen.


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