Gerardo Cuomo an Italien ausgeliefert

Bern, 29.06.2001 - Die Schweiz hat heute Freitag Gerardo Cuomo an Italien ausgeliefert. Der gesundheitlich angeschlagene Cuomo wurde am Vormittag in einer Ambulanz nach Chiasso gefahren und dort den italienischen Behörden übergeben.

Cuomo war am 10. Mai 2000 in Zürich verhaftet worden. Im Auslieferungsersuchen warfen ihm die italienischen Behörden Mitgliedschaft in einer kriminellen Organisation sowie Zigarettenschmuggel vor. Das Bundesamt für Justiz (BJ) bewilligte am 27. November 2000 die Auslieferung nur für die Mitgliedschaft in einer kriminellen Organisation. Zigarettenschmuggel ist ein Fiskaldelikt, wofür gemäss Rechtshilfegesetz keine Auslieferung möglich ist. Eine Beschwerde gegen den Auslieferungsentscheid wies das Bundesgericht am 20. April 2001 ab.

Die Auslieferung wurde vorerst aufgeschoben, da sich Cuomo im Tessin in Untersuchungshaft befand und das Schweizer Strafverfahren Vorrang hatte. Nachdem die Tessiner Behörden ihn bedingt verurteilt hatten, ordnete das BJ umgehend die Uebergabe an Italien an. Gemäss Auslieferungsentscheid werden die italienischen Behörden Cuomo nur wegen Mitgliedschaft in einer kriminellen Organisation, nicht aber wegen Zigarettenschmuggels belangen können.


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