Das EKA-Sekretariat wird ins Bundesamt für Ausländerfragen eingegliedert - Bundesrat nimmt Integrationsbericht der Ausländerkommission zur Kenntnis

Bern, 12.01.2000 - 

Der Bundesrat hat am Mittwoch vom Bericht der Eidgenössischen Ausländerkommission (EKA) "Die Integration der Migrantinnen und Migranten in der Schweiz" Kenntnis genommen. Er beschloss, das Sekretariat der EKA ins Bundesamt für Ausländerfragen (BFA) im Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement einzugliedern. Er nahm ferner zur Kenntnis, dass EKA-Präsident Fulvio Caccia Anfang Dezember 1999 seinen Rücktritt per 31. März 2000 erklärt hatte. Der Bundesrat dankt Caccia für die grosse Arbeit, die er an der Spitze der Kommission während fast zehn Jahren im Dienst der Ausländerintegration und im Interesse der Schweiz geleistet hat.

Warum EKA ins BFA?
Die Eingliederung des EKA-Sekretariats ins BFA erfolgt aus folgenden Gründen:

1. Der Bundesrat ermöglicht damit, dass sämtliche Migrationsbelange, mit Ausnahme des Asyl- und Flüchtlingsbereichs, in einem Amt angesiedelt werden. Das BFA ist bereits zuständig für die fremdenpolizeilichen Aufgaben, für die Beurteilung des Arbeitsmarkts, die Freigabe von Bundeskontingenten, Visafragen, Auswanderungsberatung, Einbürgerungsgesuche und Bürgerrechtsfragen.

2. Das BFA ist zuständig für den Vollzug der Ausländerpolitik und -gesetzgebung. - Die Eingliederung des EKA-Sekretariats ins BFA erleichtert die Koordination und ermöglicht Synergieeffekte. Doppelspurigkeiten werden abgebaut. Die Anlehnung an eine Amtsstruktur erlaubt finanziell, personell und fachbezogen eine sachgerechte Problembehandlung und einen direkten Informationsaustausch mit den anderen Integrationspfeilern (insbesondere Arbeitsmarkt und Einbürgerung) des BFA. Dies ist im Hinblick auf den Vollzug des ANAG-Artikels (Integrationsunterstützung durch den Bund, vgl. unten) von besonderer Bedeutung. Damit sind die Voraussetzungen geschaffen, dass die Integration der ausländischen Wohnbevölkerung zu einem massgebenden Pfeiler der Ausländerpolitik des Bundes werden kann.

3. Das Sekretariat der 28köpfigen Kommission war als Koordinationsstelle für Integrationsfragen schon bisher administrativ dem BFA unterstellt. Die EKA wird als ausserparlamentarisches Gremium weiter bestehen.

Rechtsgrundlage
Für die Koordination und Finanzierung dieser und weiterer Vorhaben besteht eine Rechtsgrundlage in Art. 25a des Bundesgesetzes über Aufenthalt und Niederlassung der Ausländer (ANAG), der seit dem 1. Oktober 1999 in Kraft ist. Der Artikel gibt dem Bund die Möglichkeit, die Integrationsvorhaben - vor allem von Kantonen und Gemeinden - finanziell zu unterstützen. Die Integration wird so zu einer Gemeinschaftsaufgabe, was ihre staats- und gesellschaftspolitische Bedeutung unterstreicht.

Der Integrationsbericht
Ihren Integrationsbericht, von dem der Bundesrat Kenntnis genommen hat, wird die EKA zu gegebener Zeit der Öffentlichkeit vorstellen. Er enthält eine Reihe von konkreten Vorschlägen: z.B. wird im Schul- und Berufsbildungsbereich die Wichtigkeit von Schulprojekten mit einer integrativen Förderung ausländischer Schülerinnen und Schüler betont. Mit Blick auf die Sprach- und Weiterbildung für ausländische Erwachsene soll das Bildungsangebot ausgebaut werden. Empfohlen wird auch die Förderung einer stärkeren Teilnahme der Ausländerinnen und Ausländer an den politischen Entscheidungsprozessen.

Das EJPD hat das BFA mit der Erarbeitung einer Integrationsverordnung, basierend auf dem Integrationsbericht der EKA, beauftragt. Sie soll am 1. Oktober 2000 in Kraft treten. Für das Jahr 2001 sind für Integrationszwecke 5 Millionen Franken vorgesehen. Ab diesem Zeitpunkt kann der Bund konkrete Projekte mitfinanzieren. Nachher soll der Betrag jährlich um 2,5 Millionen Franken erhöht werden.


Adresse für Rückfragen

Informationsdienst EJPD, T +41 31 322 18 18


Herausgeber

Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement
http://www.ejpd.admin.ch

https://www.admin.ch/content/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-22834.html