Die Bundespolizei weist Behauptungen der Weltwoche, wonach der Chef der Bundespolizei gelogen habe, als unwahr zurück

Bern, 14.01.2000 - Entgegen der Darstellung in der Weltwoche vom 6. Januar 2000 hat der Chef der Bundespolizei nicht gelogen, als er im Jahre 1998 in einer Sendung des Deutschschweizer Fernsehens erklärte, die Bundespolizei habe das Verwaltungsrechenzentrum St.Gallen (VRSG) nie beauftragt, Listen von Personen irakischer Herkunft zu erstellen und zu übermitteln.

Die Bundespolizei hat im Jahre 1991, im Hinblick auf den damals herrschenden Golfkrieg, ein spezielles Nachrichtenbüro geführt, welches namentlich zur Koordination der schweizerischen Sicherheitsmassnahmen, zur Lageverfolgung und zur Berichterstattung eingesetzt wurde. Dabei wurden Meldungen von Bundes- und kantonalen Behörden sowie von Privaten bearbeitet. Das VRSG jedoch wurde durch die Bundespolizei nie beauftragt, Listen über Personen irakischer Herkunft zu erstellen. Dies wurde vom VRSG offiziell bestätigt.

Im selben Artikel der Weltwoche wird bemängelt, der Chef der Bundespolizei habe ein von einer Parlamentskommission zur Stellungnahme an ihn weitergeleitete Schreiben dem VRSG und drei Polizeikommandi zwecks Abklärungen zukommen lassen, ohne den Namen des Briefschreibers abzudecken, was wohl eine Amtsgeheimnisverletzung darstelle. Das Schreiben war von einem ehemaligen Angestellten des VRSG verfasst worden und enthielt den eben erwähnten Vorwurf der Lüge. Tatsächlich hätten sich Gründe für eine Anonymisierung finden lassen. Sie unterblieb indessen mit Blick auf den schwerwiegenden Vorwurf der Lüge und in Anbetracht der Tatsache, dass der Briefschreiber nicht mehr beim VRSG arbeitete. In der Zwischenzeit hat die zuständige Bundesanwaltschaft die Angelegenheit geprüft und kommt zum Schluss, dass kein Anlass zur Einleitung eines Ermittlungsverfahrens wegen Amtsgeheimnisverletzung besteht.

Schwer wiegt der öffentlich erhobene Vorwurf der Lüge, obwohl der zugrunde liegende Sachverhalt schon im Mai 1998 als falsch widerlegt und eine entsprechende Gegendarstellung publiziert wurde. Die Bundespolizei hat die Weltwoche ebenfalls aufgefordert, eine Gegendarstellung zu veröffentlichen.

Aufgrund interner und externer Kontrollen kann zudem festgehalten werden, dass die Bundespolizei die jeweils geltenden Rechtsgrundlagen für die Informationsbeschaffung und -bearbeitung strikte einhält.


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