Bericht über Rückfälligkeit und Bewährung nach der Entlassung aus dem Strafvollzug

Bern, 14.01.2000 - -

Der heute vorgestellte Bericht von Claudio Besozzi mit dem Titel "Die (Un)fähigkeit zur Veränderung" ist eine vom Bundesamt für Justiz (BJ) in Auftrag gegebene und finanzierte Untersuchung über Rückfall und Bewährung von erstmals aus dem Strafvollzug Entlassenen. Er geht zurück auf eine Empfehlung des Europarats von 1975 zum Aufbau einer Statistik zur Rückfälligkeit im Strafvollzug und basiert auf drei Teilprojekten des Bundesamts für Justiz (BJ) und des Bundesamts für Statistik (BFS), nämlich der Insassenstatistik, dem Anstaltenkatalog und dem Projekt "Rückfall und Bewährung". Claudio Besozzi, der Verfasser des vorliegenden Syntheseberichts, war Leiter dieser drei Projekte, welche in der Verordnung über Probeerhebungen für eine Strafvollzugs-Statistik geregelt wurden und sich nach der Revision des Statistikgesetzes auf eine weitere, für Kriminalstatistiken verbindliche Rechtsgrundlage abstützen konnten.

Synthesebericht zu Rückfall und Bewährung

Der Bericht ist das Ergebnis einer qualitativen Analyse zu Rückfall und Bewährung bei erstmals aus dem Strafvollzug Entlassenen. Die entsprechenden Erhebungen wurden in den Jahren 1989 - 93 durchgeführt. In den Jahren 1994 und 1996 hatte der Autor hierzu drei Berichte verfasst, die nun im vorliegenden Synthesebericht verarbeitet wurden. Methodisch basieren die Resultate des Syntheseberichts auf 47 Interviews vor der Entlassung und 20 Interviews nach der Wiedereinweisung. Befragt wurden die Insassen über Vorleben, Straffälligkeit, Erleben des Strafvollzuges, Erfahrungen nach der Entlassung und Rückfälligkeit. Als Ansatz diente ein systematischer Vergleich von Lebenskarrieren, die Identifikation von Prozessen, die die Bewährung fördern oder hemmen und die Rekonstruktion des Strafvollzuges als Interaktion zwischen Insassen und Vollzugsbedingungen.

Ueberblick über die Resultate des Berichts

Der Bericht unterscheidet Faktoren, die eine Rückfälligkeit von Strafentlassenen, wie auch deren Bewährung stark beeinflussen. Eine sehr hohe Wahrscheinlichkeit eines Rückfalls besteht laut Bericht, wenn die Straftat unabweisbare Folge einer Drogenabhängigkeit war, wenn sie für den Täter positive Effekte hatte, oder wenn die Verantwortung neutralisiert und eine persönliche Schuld bestritten wurde. Die Bewährung wurde hingegen stark begünstigt, wenn bei einem Strafentlassenen die Erkenntnis vorlag, dass die Straftat als falsches Mittel gewählt wurde, dass legale Möglichkeiten verfügbar gewesen wären und schliesslich, wenn Einsicht in die Schuld bestand, wenn die Konsequenzen der Straftat erkannt wurden und auch Bereitschaft zur Übernahme von Verantwortung vorhanden war.

Der Einzelne ist handlungsfähig

Der Synthesebericht stellt den Einzelnen als verantwortliches Subjekt seiner Handlungen in den Mittelpunkt und kommt zum Schluss, dass nicht nur gesellschaftliche Ausgrenzung bzw. Stigmatisierung oder Vollzugsbedingungen ausschlaggebend für Bewährung oder Rückfall sind, sondern dass der Einzelne in Interaktion mit seinem Umfeld handlungsfähig ist. Damit behalten die Aussagen auch bei veränderten Bedingungen des Strafvollzuges ihren Stellenwert. Denn nicht die spezifischen Vollzugsbedingungen sind laut Bericht für die erneute Straffälligkeit ausschlaggebend, sondern die Art und Weise, wie der Einzelne darauf reagiert. Es sind jedoch nicht alle, die sich im Strafvollzug befinden, fähig, bewährungsfördernde Impulse aufzunehmen, sondern nur jene Straftäter, die sozial lernfähig und bereit sind, Verantwortung zu übernehmen und ihre Schuld anzuerkennen. Notwendige Voraussetzung für eine Bewährung ist somit die Auseinandersetzung des Straffälligen mit seinem Delikt.

Auch U-Haft wird als Strafe erlebt

Die Untersuchung zeigt weiter auch, dass weniger der Strafvollzug als die ihm vorausgehende U-Haft und die Gerichtsverhandlung als eigentliche Strafe erlebt werden. Daher fordert der Autor mehr Zurückhaltung bei der Verhängung der U-Haft und empfiehlt die Mediation als Interaktion zwischen urteilender Instanz und Straftäter.

Bestätigung der BJ-Modellversuche zum Straf-und Massnahmevollzug

Diese Schlussfolgerungen bestätigen auch aktuelle Ergebnisse aus Modellversuchen zum Straf- und Massnahmenvollzug, welche das BJ finanziell unterstützt. Einige dieser Modellversuche sind abgeschlossen und die Schlussberichte liegen vor. Tendenziell zeichnet sich ab, dass all jene Modellversuche, die verstärkt auf die Bedürfnisse des Individuums eingehen und entsprechende Fördermassnahmen durchführen, Erfolge verzeichnen. Alle diese Bestrebungen gehen davon aus, dem Einzelnen mehr Verantwortung zu übertragen und somit dessen soziale Kompetenz zu erhöhten. Dies ist ein Anliegen, das auch die aktuelle Revision des allgemeinen Teils des Strafgesetzbuches (StGB) prägt.


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