Fall Abacha: Schweiz leistet Rechtshilfe - Bisher sind in der Schweiz 645 Millionen USD gesperrt worden

Bern, 21.01.2000 - Die Schweiz unterstützt die Strafuntersuchung der nigerianischen Behörden über die Unterschlagung von Staatsgeldern während des Regimes des ehemaligen Staatschefs Sani Abacha. Das Bundesamt für Polizei (BAP) hat das formelle nigerianische Rechtshilfeersuchen geprüft und entschieden, dass die Rechtshilfe in diesem Fall zulässig ist. Zudem hat das BAP die Sperre von weiteren Konten und die Erhebung von Bankunterlagen angeordnet.

Das nigerianische Rechtshilfeersuchen richtet sich gegen den ehemaligen Staatschef Sani Abacha und 14 weitere Personen (darunter verschiedene Angehörige und Vertreter seines früheren Regimes). Die nigerianischen Behörden verdächtigen sie, die Nigerianische Zentralbank jahrelang "systematisch geplündert" zu haben. Sie werfen ihnen eine Reihe von Vermögensdelikten (u.a. Veruntreuung, Betrug, Urkundenfälschung und Geldwäscherei) vor. Die nigerianischen Behörden ersuchen die Schweiz, die in die Schweiz geflossenen Vermögenswerte zu sperren, die Bankunterlagen herauszugeben und die Vermögenswerte zurückzuerstatten.

Das BAP nimmt den Vollzug des Rechtshilfeersuchens selber an die Hand. Diese Möglichkeit räumt das revidierte Rechtshilfegesetz dem BAP bei komplexen oder besonders bedeutenden Fällen ein. Im Fall Abacha arbeitet das BAP eng mit dem Genfer Untersuchungsrichteramt zusammen, das im gleichen Fall bereits ein Strafverfahren wegen Geldwäscherei eröffnet und bisher rund 645 Mio. USD gesperrt hat. Dieser Betrag dürfte sich noch erhöhen, da gemäss Artikel 9 des Geldwäschereigesetzes die Banken und andere Finanzintermediäre jeden begründeten Verdacht melden müssen, dass bei ihnen angelegte Vermögenswerte aus einem Verbrechen herrühren, der Verfügungsmacht einer kriminellen Organisation unterliegen oder im Zusammenhang mit Geldwäscherei stehen könnten. Angesichts des durch Nigeria vorgebrachten Umfangs der Unterschlagung von Geldern dürften die Finanzintermediäre ihre Prüfung nicht nur auf die Mitglieder der Familie Abacha beschränken, sondern auch Dritte melden, die nicht im nigerianischen Rechtshilfeersuchen erwähnt sind.

Das BAP verlängerte die am 13. Oktober 1999 verfügte vorsorgliche Sperre von Konten bis zum Ende des Rechtshilfeverfahrens. Die aufgrund dieser vorsorglichen Massnahmen gesperrten Vermögenswerte in Höhe von rund 80 Mio. USD sind ein Teil der ebenfalls im schweizerischen Verfahren gesperrten Vermögenswerte. Das BAP ordnete ferner die Sperre von weiteren Konten an; betroffen sind drei Banken in Genf sowie vier Banken in Zürich. Das BAP beauftragte zudem den zuständigen Genfer Untersuchungsrichter, die entsprechenden Bankunterlagen zu erheben und Vertreter dieser Banken als Zeugen einzuvernehmen. Der Untersuchungsrichter wurde zudem beauftragt, Informationen aus seinem Strafverfahren, die für den Vollzug des Rechtshilfeersuchens nützlich sein könnten, dem BAP zu übergeben.


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