Weitere Verbesserung der Haftbedingungen; Bericht des Anti-Folter-Ausschusses und Stellungnahme des Bundesrates veröffentlicht

Bern, 13.11.2008 - Die grosse Mehrheit der in der Schweiz inhaftierten Personen wird korrekt behandelt. Nach dem jüngsten Besuch einer Delegation des Anti-Folter-Ausschusses haben die Schweizer Behörden zudem bereits verschiedene Empfehlungen umgesetzt, um den Schutz der Personen in Polizeigefängnissen, Ausschaffungszentren, Strafanstalten und Erziehungsheimen weiter zu verstärken. Dies geht aus dem Bericht des Anti-Folter-Ausschusses und der Stellungnahme des Bundesrates hervor, die heute veröffentlicht worden sind.

Eine Delegation des "Europäischen Ausschusses zur Verhütung von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe" besichtigte vom 25. September bis 5. Oktober 2007 verschiedene Hafteinrichtungen in den Kantonen Aargau, Bern, Genf, Solothurn, Wallis und Zürich. Während ihres fünften Besuches in der Schweiz richtete die Delegation ein besonderes Augenmerk auf die Situation von Personen, die von der Polizei festgenommen wurden oder bei denen eine stationäre Behandlung oder Verwahrung angeordnet wurde, sowie auf die Haftbedingungen in den Hochsicherheitsabteilungen. Die Delegation befasste sich auch mit der Situation von Jugendlichen und jungen Erwachsenen, die in Erziehungsheimen platziert sind.

Bereits beim Abschluss ihres Besuches teilte die Delegation den Vertretern des Bundes und der besuchten Kantone mit, dass sie keine Anzeichen von Folter oder schwerwiegender Misshandlungen festgestellt hat. In seinem am 27. März 2008 dem Bundesrat zugestellten Bericht äusserte sich der Anti-Folter-Ausschuss detailliert über den Besuch und unterbreitete den Schweizer Behörden eine Reihe von Empfehlungen, Kommentaren und Fragen.

Konstruktive Zusammenarbeit

Die grosse Mehrheit der befragten Personen erklärte gegenüber der Delegation, bei ihrer Festnahme und Einvernahme sowie während ihrer Haft korrekt behandelt worden zu sein, hält der Bundesrat befriedigt fest. In seiner zusammen mit den betroffenen Kantonen verfassten Stellungnahme gibt der Bundesrat einen Überblick über die getroffenen Massnahmen, die den Schutz der Personen in Polizeigefängnissen, Ausschaffungszentren, Strafanstalten und Erziehungsheimen weiter verstärken sollen. Er bekräftigt, dass ihm die Verhütung von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe ein grosses Anliegen ist, und dankt dem Ausschuss für die konstruktive Zusammenarbeit.

Haftbedingungen können weiter verbessert werden

Obwohl der Anti-Folter-Ausschuss anerkennt, dass die Haftbedingungen in der Schweiz gut sind, hat er eine Reihe von Massnahmen aufgelistet, welche die Situation der inhaftierten Personen weiter verbessern sollen. Er erinnert namentlich daran, dass die Polizei bei der Festnahme einer Person die Gewaltanwendung auf das absolut notwendige Minimum beschränken muss und dass eine weitere Gewaltanwendung durch nichts zu rechtfertigen ist, sobald die verdächtige Person unter Kontrolle ist. Im Übrigen sollten nach Ansicht des Ausschusses die Haftbedingungen der Ausländerinnen und Ausländer in Ausschaffungszentren möglichst weitgehend den Lebensbedingungen in Freiheit entsprechen. Ferner sollten die Behörden des Bundes und der Kantone alles daran setzen, um angemessene Haftbedingungen und die erforderliche medizinische Pflege für Inhaftierte mit psychischen Problemen zu gewährleisten. Schliesslich sollte inhaftierten Minderjährigen und jungen Erwachsenen systematisch die Möglichkeit eingeräumt werden, eine Berufsausbildung zu absolvieren.

Würgetechniken untersagt

Die Stellungnahme des Bundesrates gibt detailliert Auskunft, welche Massnahmen getroffen wurden, um die allgemeinen Haftbedingungen sowie die medizinische Versorgung in verschiedenen Strafanstalten weiter zu verbessern. Der Bundesrat weist unter anderem darauf hin, dass die Mitarbeitenden der Genfer Kantonspolizei schon vor dem Besuch der Delegation von den zuständigen Behörden zwei Schreiben erhalten haben, worin jegliche Art von Misshandlung verhafteter Personen verurteilt wird. Zudem wird bereits seit drei Jahren an der Polizeischule sowie im Rahmen der Weiterbildung darauf hingewiesen, dass der Würgegriff mit der Armbeuge untersagt ist.

Der Anti-Folter-Ausschuss stützt sich auf das "Europäische Übereinkommen zur Verhütung von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe", das von allen Mitgliedstaaten des Europarates ratifiziert worden ist. Er hat die Schweiz seit 1991 bereits fünf Mal besucht. Der Ausschuss versteht sich nicht als Ankläger, sondern will im Dialog mit den zuständigen Behörden des besuchten Staates die Bedingungen des Freiheitsentzugs verbessern.


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