Optimierung der Sicherheit von Schweizer Seilbahnen

Bern, 13.11.2008 - Seilbahnen gehören zu den sichersten Verkehrmitteln. Das Bundesamt für Verkehr (BAV) ist bestrebt, den hohen Sicherheitsstandard auch in Zukunft zu gewährleisten. Im Hinblick auf die Verbesserung der Seilführung auf Stützen verlangt das BAV bei einzelnen Seilbahnen vorsorgliche betriebliche Massnahmen.

Nach zwei Seilentgleisungen in der vergangenen Wintersaison erhob das BAV bei allen ähnlichen Anlagen Details zur Seilführungstechnik auf den Stützen. Es handelt sich um so genannte Einseilumlaufbahnen, die vor dem Jahr 2000 in Betrieb gegangen sind. Aufgrund der Auswertung dieser Umfrage und unter Einbezug des Schlussberichts der Unfalluntersuchungsstelle Bahnen und Schiffe (UUS) zum Unfall der Sesselbahn Wixi – Fallboden erliess das BAV als Aufsichtsbehörde nun entsprechende Verfügungen.

In die Umfrage wurden gut 300 der 650 eidgenössisch konzessionierten Seilbahnenanlagen einbezogen. Einige Unternehmen haben bei ihren Anlagen Abweichungen zu den technischen Anforderungen bezüglich Tiefe der Rillen in den Seilrollen, Seilfängergeometrie und Drehbegrenzung der Wippen gemeldet. Ein Teil dieser Abweichungen ist in der Zwischenzeit im Rahmen der Instandhaltung bereits korrigiert worden. Zusätzlich fordert das BAV eine weitere technische Massnahme um das Sicherheitsniveau bei einzelnen bestehenden Anlagen zu erhöhen, indem ein überstehendes äusseres Rollenbord für alle Anlage vorgeschrieben wird. Damit sind die technischen Anforderungen an die Seilrollen mit den seit 1. Januar 2007 geltenden europäischen Vorschriften vereinheitlicht.

Die betroffenen Bahnen wurden vom BAV nun in einer Verfügung aufgefordert, bis Ende April 2009 Massnahmen zur Einhaltung der Vorschriften oder zur Erreichung eines gleichwertigen Sicherheitsniveaus aufzuzeigen, sofern das in der Zwischenzeit noch nicht geschehen ist. Das BAV wird die vorgeschlagenen Massnahmen anschliessend beurteilen und eine Frist zur Umsetzung verfügen.

Damit die Sicherheit bei diesen Anlagen trotzdem gewährleistet werden kann, werden betriebliche Einschränkungen verfügt, die solange in Kraft bleiben, bis die definitiven technischen oder betrieblichen Massnahmen entschieden und diese gegebenenfalls umgesetzt sind. Als mögliche betriebliche Massnahmen kommen unter anderem in Betracht: Anpassen der Grenzwerte für Windwarnung und –alarm, Anpassen der Vorschriften für das Personal beim Auftreten von Windwarnung und –alarm sowie eine Reduktion der Fahrgeschwindigkeit. Mit diesen Massnahmen sind die Voraussetzungen für einen sicheren Betrieb erfüllt. Die betroffenen Anlagen müssen ihre Betriebsvorschriften anpassen und vor der Betriebsaufnahme der bevorstehenden Wintersaison dem Bundesamt zur Beurteilung vorlegen.

Grundsätzlich sind gemäss Seilbahngesetz die Unternehmen für die Sicherheit des Betriebs und den sicheren Anlagezustand verantwortlich. Als Aufsichtsbehörde ist das BAV verpflichtet, die Seilbahnen risikoorientiert zu überwachen und wenn nötig Massnahmen anzuordnen.

Bei der Sesselbahn Fallboden wurde die Seilführung auf der Stütze nach dem Unfall vom 3.Januar 2008 markant verbessert. Zur Früherkennung des Windaufkommens werden die Windprognosen der gesamten Jungfrauregion den verantwortlichen Anlagenleiter als weitere Entscheidungshilfe  zur Verfügung gestellt. Das BAV prüft zurzeit die technischen Unterlagen und die entsprechend ausgeführten Arbeiten. Eine zweite Anlage in der Region Gstaad wurde nach einer Seilentgleisung im Februar 2008 in der Zwischenzeit durch zwei neue Anlagen ersetzt.


Notiz an die Redaktionen: Das Bundesamt für Verkehr (BAV) erteilt als Aufsichtsbehörde keine Auskünfte zu den betroffenen Bahnen. Mit den betrieblichen Massnahmen wird bis zur Umsetzung der technischen Verbesserungen die geforderte Sicherheit der Anlagen gewährleistet.


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