Antrag des Sekretariats in Untersuchung zugestellt

Bern, 13.11.2008 - Das Sekretariat der Wettbewerbskommission (Sekretariat) hat im Rahmen der Untersuchung zur ADSL-Preispolitik den Antrag zur Stellungnahme an Swisscom zugestellt. Diese hat nach Auffassung des Sekretariats mit ihrer Preispolitik bei den ADSL-Diensten ihre marktbeherrschende Stellung missbraucht. Das Sekretariat beantragt deshalb bei der Wettbewerbskommission (WEKO), den Missbrauch festzustellen und eine Sanktion gegen Swisscom zu verhängen. Swisscom wird zu diesen Beanstandungen Stellung nehmen können, bevor die WEKO entscheidet. Die WEKO ist in ihrem Entscheid frei.

Swisscom stellt anderen Fernmeldedienstanbietern wie Sunrise, Tele2, VTX oder Green eine Vorleistung für Breitbandinternet zur Verfügung. Diese können damit ihren Endkunden ADSL-Breitbandinternet anbieten. Swisscom selbst ist mit Bluewin auch als ADSL-Anbieter tätig. Swisscom verlangt - im Vergleich zu den Endkundenpreisen - hohe Preise für das Vorleistungsangebot. Das Sekretariat beurteilt diese Preispolitik gemäss Kartellgesetz als einen Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung.

Konkret handelt es sich nach Einschätzung des Sekretariats um eine sog. Kosten-Preis-Schere („Price- oder Margin Squeeze"). Die zu knappe Marge zwischen Vorleistungs- und Endkundenpreisen hat gemäss Sekretariat dazu geführt, dass die betroffenen Fernmeldedienstanbieter mit ihrem ADSL-Geschäft im Wettbewerb mit Swisscom/Bluewin behindert waren. Die hohen Vorleistungspreise haben zudem auch zum hohen Preisniveau in der Schweiz beigetragen.

Das Sekretariat hat mit dem Antrag vom 12. November 2008 seine Ermittlungen in dieser Phase abgeschlossen. Nach Eingang der Stellungnahme sowie allfällige Anhörungen und weiteren Schritten wird die WEKO ihren Entscheid fällen. Die WEKO ist in ihrer Entscheidfällung frei. Gemäss Kartellgesetz sind für die Bemessung der Sanktion insbesondere die Umsätze im relevanten Markt, sowie die Dauer und Schwere des Verstosses entscheidend.


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