Bundesrat will Familien mit Kindern steuerlich entlasten

Bern, 12.11.2008 - Familien mit Kindern sollen steuerlich entlastet werden. Der Bundesrat hat heute das EFD mit der Ausarbeitung einer entsprechenden Vernehmlassungsvorlage beauftragt. Grundlage bilden ein erhöhter Kinderabzug bei der direkten Bundessteuer und die Einführung eines Abzuges für die Fremdbetreuung von Kindern. Zudem soll bei Alleinerziehenden und bei getrennt lebenden Eltern eine Besteuerung gemäss der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit sichergestellt werden. Die Massnahmen der Vorlage werden bei der direkten Bundessteuer zu Mindereinnahmen von rund 500 bis 600 Millionen Franken führen. Ferner nahm der Bundesrat heute auch Kenntnis vom Ergebnis der Vernehmlassung zum Systementscheid bei der Ehepaarbesteuerung. Die Vernehmlassung hatte zu einer Pattsituation geführt. Der Bundesrat verzichtet deshalb vorläufig auf einen Grundsatzentscheid betreffend individuelle oder gemeinsame Besteuerung von Ehegatten.

Nach der Milderung der so genannten „Heiratsstrafe" (Benachteiligung von gewissen Zweiverdiener-Ehepaaren gegenüber Konkubinatspaaren), die seit 2008 in Kraft ist, sollte ein Grundsatzentscheid über die individuelle oder gemeinsame Besteuerung von Ehepaaren gefällt werden. Das Patt in der Vernehmlassung hat aber gezeigt, dass eine breit abgestützte Lösung und damit eine grundsätzliche Änderung des heutigen Systems nicht zu erreichen ist. Deshalb soll auf langwierige und lähmende Diskussionen zum Systementscheid verzichtet und stattdessen eine Reform zur Verbesserung der Situation von natürlichen Personen vorangetrieben werden, die rasch umgesetzt werden kann. Der Fokus wird dabei auf die steuerliche Entlastung von Familien mit Kindern gerichtet, da Kinder die grösste finanzielle Belastung darstellen. Im Februar 2008 beauftragte Bundesrat Merz deshalb eine Arbeitsgruppe, verschiedene Möglichkeiten zur steuerlichen Entlastung von Familien mit Kindern zu erarbeiten, die auf dem heutigen System der Ehegattenbesteuerung basieren.

Entlastung von Familien mit Kindern

Im einzelnen wird vorgeschlagen, den Kinderabzug bei der direkten Bundessteuer von heute 6'100 Franken pro Kind auf rund 8'000 Franken anzuheben. Zusätzlich soll ein Abzug für die von den Familien getragenen Kosten der Fremdbetreuung von Kindern eingeführt werden, dessen Höhe noch zu bestimmen ist. Bei der direkten Bundessteuer werden Varianten im Umfang von 8'000 Franken bis 18'000 Franken geprüft, auf kantonaler Ebene können die Kantone die Höhe frei festlegen.

Diese Massnahmen führen zu Mindererträgen von rund 500 bis 600 Millionen Franken. Zusammen mit den seit 2008 in Kraft stehenden Sofortmassnahmen zur Milderung der „Heiratsstrafe" werden die Familien um über 1 Milliarde Franken entlastet.

Die vorgeschlagenen Massnahmen zur Entlastung von Familien mit Kindern sollen folgende Kriterien erfüllen:

  • Keine steuerpflichtige Person soll durch die Revision eine Mehrbelastung erfahren.
  • Die rechtsgleiche Behandlung der Steuerpflichtigen ist sicherzustellen, namentlich auch in Bezug auf die Kosten der Kinderbetreuung.
  • Die Reform soll schnell und unkompliziert umgesetzt werden können.

Die Arbeitsgruppe zeigt in ihrem Bericht auf, dass eine Erhöhung des Kinderabzuges bei der direkten Bundessteuer sowie die Einführung eines Abzugs für die Kosten der Kinderfremdbetreuung beim Bund und in den Kantonen die zielführendsten Massnahmen zur Entlastung von Familien mit Kindern darstellen und die vorgegebenen Kriterien am besten erfüllen. Gleichzeitig wird die Vereinbarkeit von Familie und Beruf verbessert.

Alleinerziehende und getrennt lebende Eltern

Der Bundesrat hat das EFD beauftragt, folgende offene Fragen in Zusammenarbeit mit den Kantonen zu analysieren: Zum einen soll geklärt werden, wie die Kosten von volljährigen Kindern in Ausbildung bei getrennt lebenden Eltern berücksichtigt werden sollen. Klärungsbedarf gibt es zum anderen auch bei der Frage, welchem Elternteil der Kinderabzug gewährt werden soll, wenn die Eltern getrennt leben, jedoch die gemeinsame elterliche Sorge innehaben. Ausserdem soll geprüft werden, in welcher Form Alleinerziehende künftig nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit besteuert werden sollen.

Vernehmlassung zum Systementscheid bei der Ehepaarbesteuerung

In der Vernehmlassung zum Systementscheid bei der Ehepaarbesteuerung wurden vier Modelle (Individualbesteuerung, Zusammenveranlagung mit Splitting, Veranlagungswahlrecht, Doppeltarif) zur Diskussion gestellt. Alle vier Modelle waren primär auf eine ausgewogene (Ehe)-Paarbesteuerung ausgerichtet. Eine deutliche Mehrheit der Vernehmlassungsteilnehmer (23 Kantone, alle Parteien, 27 Organisationen) erachtete eine Reform der Ehepaarbesteuerung grundsätzlich als notwendig, damit möglichst ausgewogene Belastungsrelationen realisiert werden können und die Benachteiligung der Zweiverdienerehepaare gegenüber den gleich situierten Konkubinatspaaren abgebaut werden kann.

Bei der Wahl des künftigen Besteuerungsmodells gingen die Meinungen aber stark auseinander. Die Kantone sowie die Konferenz der kantonalen Finanzdirektoren (FDK) sprachen sich praktisch einhellig für die Zusammenveranlagung aus. Dabei wurde mit grosser Mehrheit das Splittingmodell dem neuen Doppeltarif vorgezogen. Bei den Parteien waren die Meinungen im Gegensatz zu den Kantonen geteilt: 6 Parteien befürworteten die Zusammenveranlagung mit Splitting oder allenfalls Doppeltarif (CVP, SVP, EVP, EDU, LPS, KVP), 3 Parteien die Individualbesteuerung (SP, Grüne, CSP) und 1 Partei das Veranlagungswahlrecht (FDP). Die von 33 Organisationen eingegangenen Stellungnahmen wiesen ebenfalls eine sehr unterschiedliche Beurteilung der Modelle auf. 16 Organisationen unterstützen die Zusammenveranlagung mit Splitting oder Doppeltarif (z.B. SGV und SGB), 8 die Individualbesteuerung, 3 das Veranlagungswahlrecht (z.B. economiesuisse und SAGV) und 4 das von der Pro Familia vorgeschlagene Elternmodell.


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Fabian Baumer, Leiter Steuerpolitik, Eidg. Steuerverwaltung, Tel. 031 325 31 67



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