Bundesrat beschliesst Agrarpaket

Bern, 12.11.2008 - Der Bundesrat hat am 12. November 2008 Änderungen an zehn landwirtschaftlichen Verordnungen beschlossen. In der Direktzahlungsverordnung wird auf die neue Kürzungsrichtlinie der Landwirtschaftsdirektorenkonferenz verwiesen. Auf dem Eiermarkt wurde aktuellen Marktbedürfnissen Rechnung getragen werden. Zudem drängten sich aufgrund von Vollzugserfahrungen Präzisierungen auf.

Das Zollkontingent Verarbeitungseier wird im Monat Dezember 2008 um 2'000 Tonnen erhöht. Innerhalb dieses zusätzlichen Zollkontingents dürfen ausschliesslich Verarbeitungseier aus Bodenhaltung, Freilandhaltung oder biologischer Produktion importiert werden. Eier, die aus in der Schweiz verbotener Käfighaltung stammen, sind innerhalb dieses Zollkontingentes nicht zugelassen. In der Berg- und Alpverordnung wird präzisiert, dass die Verarbeitung von Rohmilch zu genussfertiger Milch sowie die Reifung des Käses ausserhalb des Berg- resp. Sömmerungsgebietes erfolgen dürfen.

Am 12. September 2008 hat die Landwirtschaftsdirektorenkonferenz eine neue Fassung der Direktzahlungs-Kürzungsrichtlinie genehmigt. Der Verweis in der Direktzahlungsverordnung wird deshalb aktualisiert.

Die Weinhandelskontrolle wird an die Stiftung "Schweizer Weinhandelskontrolle" übertragen. Sie übernimmt zur Erfüllung ihrer Aufgaben die Vermögenswerte der bisherigen Eidgenössischen Weinhandelskontrollkommission. Zusätzlich werden „Païen", „Heida", „Hermitage du Valais", „Ermitage du Valais", „Johannisberg du Valais" und „Malvoisie du Valais" neu als traditionelle Bezeichnungen in Anhang 3 der Weinverordnung aufgenommen.

Die Modalitäten zur Ausrichtung von Beiträgen an die Tierzuchtorganisationen wurden präzisiert und ergänzt.

Eine tabellarische Übersicht und alle Verordnungsänderungen sind auf www.blw.admin.ch / Dokumentation / Medieninformationen zu finden.


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Jürg Jordi, Bundesamt für Landwirtschaft, Leiter Fachbereich Kommunikation,
Tel. 031 322 81 28



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