LUXOR-Attentat: Bundesanwaltschaft stellt Verfahren ein - Bundespolizei veröffentlicht Bericht

Bern, 10.03.2000 - Die Bundesanwaltschaft hat das gerichtspolizeiliche Ermittlungsverfahren im Falle des Luxor-Anschlags vom 17. November 1997 am 8. März 2000 eingestellt. Der internationale Haftbefehl gegen den mutmasslichen Anstifter wird aufrechterhalten. Die Bundespolizei legt gleichzeitig ihren Bericht über den Ablauf und die Hintergründe des Attentats vor.

Am 17. November 1997 wurde beim Hatschepsut-Tempel in Luxor, Ägypten, ein Terroranschlag verübt. Dabei wurden 58 Touristen (darunter 36 aus der Schweiz), vier einheimische Wachleute sowie sechs beteiligte Terroristen getötet. Weitere 24 Personen wurden verletzt, darunter 12 Schweizer.

Am 13. Oktober 1998 eröffnete die Bundesanwaltschaft ein gerichtspolizeiliches Ermittlungsverfahren gegen unbekannte Täterschaft. Am 20. November 1998 richtete die Bundesanwaltschaft ein Rechtshilfebegehren an die ägyptischen Behörden, um von den verantwortlichen Regierungsstellen und Untersuchungsbehörden die erforderlichen Informationen zu erhalten. Beigelegt wurde eine Liste von 117 Fragen. Zudem wurden Dokumente und zusätzliches Beweismaterial (Fotos, Filme) über Opfer und Zeugen angefordert. Im Mai 1999 reisten Vertreter der Strafverfolgungsbehörden des Bundes nach Ägypten, um in Zusammenarbeit mit den lokalen Behörden die Untersuchung voranzutreiben.

Im Juni 1999 wurden die von der Bundesanwaltschaft im Rechtshilfeersuchen gestellten Fragen von den ägyptischen Behörden beanwortet. Damit konnten jedoch Verlauf und Hintergründe des Anschlags nicht in dem von den schweizerischen Behörden erwarteten Masse erhellt werden. Aus der Zusammenarbeit mit Ägypten folgte jedoch der Erlass eines internationalen Haftbefehls gegen einen mutmasslichen Anführer der Terrororganisation Gamaa al-Islamija. Dieser steht im Verdacht, für Planung und Ausführung des Anschlages verantwortlich zu sein.

Das gerichtspolizeiliche Ermittlungsverfahren ist am 8. März 2000 eingestellt worden. Derzeit bestehen keine Indizien dafür, dass neben den getöteten Attentätern unbekannte Dritte an dem Massaker beteiligt gewesen sein könnten. Ob die genauen Umstände des Anschlags jemals geklärt werden können, lässt sich zudem nach dem heutigem Erkenntnisstand nicht sagen. Der internationale Haftbefehl bleibt jedoch bestehen. Er stellt für die Einstellung des Verfahrens keinen Hinderungsgrund dar. Das Verfahren kann jederzeit wieder aufgenommen werden, sollten neue Tatsachen bekannt werden oder der Haftbefehl vollstreckt werden können.

Die für die Terrorbekämpfung zuständige Bundespolizei im Bundesamt für Polizei beschaffte Informationen über die Hintergründe des Attentats. Sie koordinierte zudem die Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Diensten der Verwaltung und den verantwortlichen Stellen im Ausland und war mit der Anhörung von Zeugen und Opfern betraut. Zudem führte die Bundespolizei Gespräche mit den Sicherheitsbehörden in Ägypten.

Der Bericht der Bundespolizei schildert die Ereignisse vom 17. November 1997, die schweizerischen Reaktionen sowie die Ermittlungsergebnisse, soweit diese bekannt sind. Aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes enthält er keine Details über Drittpersonen. Der Bericht versteht sich nicht als politische Würdigung, sondern versucht, Ablauf und Hintergründe des Attentats soweit als möglich zu dokumentieren.

Mit Ausnahme des Anführers der Attentäter sowie des mutmasslichen Auftraggebers für das Attentat, welche dem militanten Flügel der Gamaa al Islamija zuzurechnen sind, waren die Attentäter den ägyptischen Sicherheitsbehörden im Zeitpunkt des Anschlages unbekannt. Die Attentäter benutzten Waffen russischer Bauart, die mutmasslich aus Überfällen auf ägyptische Polizeiposten stammten. Zudem wurden zwei Pistolen der Wachposten am Tatort verwendet.

Die Ergebnisse der Untersuchung lassen nicht darauf schliessen, dass die Attentäter eine Geiselnahme planten. Nach heutigen Erkenntnissen ist davon auszugehen, dass möglichst viele Menschen getötet werden sollten. Die Ermittlungsbehörden sind davon überzeugt, dass das Attentat nicht gegen die Schweiz oder ihre Staatsangehörigen gerichtet war. Hauptziel dieses Massakers war es, die Tourismusbranche zu schädigen und damit die ägyptische Wirtschaft und Regierung zu schwächen.


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