Es bleibt dabei: Casino Mendrisio muss schliessen - Der Bundesrat folgt nicht der Empfehlung der GPK des Nationalrats

Bern, 20.03.2000 - Das Casino Mendrisio muss am 1. April 2000 definitiv seine Tore schliessen. Der Bundesrat hat einer Empfehlung der Geschäftsprüfungskommission (GPK) des Nationalrates, das Gesuch des Kantons Tessin unter Berücksichtigung der Verfahrenspraxis vom Frühjahr 1996 zu behandeln, keine Folge gegeben. Der Bundesrat betont, das Gesuch sei damals nicht entscheidungsreif gewesen und es liege auch keine Ungleichbehandlung mit anderen Gesuchen vor. Der Bundesrat stellt in seinem Schreiben an die GPK fest, dass er - entgegen der Deutung der GPK - über das Gesuch Mendrisio nicht vor seinem Moratoriumsentscheid vom April 1996 hätte entscheiden können. Das Dossier war damals noch nicht abschliessend geprüft und damit nicht entscheidungsreif.

Der Bundesrat unterstreicht ferner, dass keine Ungleichbehandlung zwischen den Gesuchen Biel und Schaffhausen einerseits und Mendrisio andrerseits vorliege. Die Initianten der Kursäle Biel und Schaffhausen waren nämlich schon vor der formellen Gesuchseinreichung mit dem Bundesamt für Polizeiwesen (BAP) in Kontakt getreten und hatten einen positiven Vorbescheid erhalten. Bezüglich des Projekts Mendrisio hingegen hatte das BAP zu jedem Zeitpunkt Bedenken gehabt und sie gegenüber den Initianten auch stets geäussert. Der Bundesrat stellt fest, dass auch die GPK keine Ungleichbehandlung des Casinos Mendrisio nachgewiesen hat.

Mit dem Fall des Casinos Mendrisio hatte sich der Bundesrat bereits am 13. Dezember 1999 bei der Festlegung seiner Konzessionspolitik im Spielbankenbereich sowie am 19. Januar 2000 im Rahmen des Wiedererwägungsgesuchs der Tessiner Regierung befasst. Beide Male hatte der Bundesrat darauf verzichtet, das Boulespiel-Moratorium aufzuheben, und damit die 1998 vom Parlament beschlossene Schliessung des Casinos Mendrisio bekräftigt.

Mit dem am 1. April 2000 in Kraft tretenden neuen Spielbankengesetz erhalten nur jene Kursäle eine Uebergangs-Konzession, die über eine ordentliche, vom Bundesrat genehmigte Boulespielbewilligung verfügen. Diese Voraussetzung erfüllt das Casino Mendrisio nicht. Es hatte trotz klarer Warnungen des Bundes und der Regierung des Kantons Tessin den Betrieb im November 1997 als reines Automatencasino (ohne Boulespiel) aufgenommen und damit das Boulespiel-Moratorium umgangen.

Das Casino Mendrisio hat hingegen weiterhin die Chance, im Rahmen des nun anlaufenden Konzessionsverfahrens eine definitive Konzession nach neuem Recht zu erhalten. Gemäss seinen Leitilinien für die Konzessionspolitik will der Bundesrat im Kanton Tessin zwei bis drei Spielbanken konzessionieren.


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