Rechtsextreme Szene: Sprengkörper beschlagnahmt

Bern, 22.08.2000 - Die Bundesanwaltschaft hat die gerichtspolizeilichen Ermittlungen gegen zwei Schweizer wegen Verdachts der Gefährdung durch Sprengstoffe in verbrecherischer Absicht an den Kanton Bern delegiert.

Der Bundesanwaltschaft ist es in enger Zusammenarbeit mit der Bundespolizei, der Stadtpolizei Bern und der Kantonspolizei Bern gelungen, anfangs Mai 2000 20 selbstgebastelte Sprengkörper (sog. Rahmbläser-Kapsel-Bomben) sicherzustellen; sie wurden von Spezialisten des Wissenschaftlichen Forschungsdienstes der Stadtpolizei Zürich wegen der Splitterwirkung als sehr gefährlich eingestuft. Zwei Führungsmitglieder einer im Raume Bern seit Jahren aktiven rechtsextremen Skinhead-Organisation waren für kurze Zeit festgenommen genommen worden. Beide sind geständig, am Bau der Sprengkörper beteiligt gewesen zu sein. Einer der Beschuldigten hatte - in Kenntnis der erheblichen Sprengwirkung und damit Gefährdung auf Mensch und Umwelt - solche Bomben zum Verkauf angeboten, beziehungsweise verkauft. In den Wohnungen der beiden Beschuldigten wurde zudem diverses Material (Schlaginstrumente, Messer, Gassprays, Gewehre, Pistolen, Schlagringe, Munition, ein Elektroschockgerät sowie rassistisches Propagandamaterial) sichergestellt.

Einer der Beschuldigten hat in einer Kiesgrube zugegebenermassen Probezündungen durchgeführt. Es ergaben sich bisher keine konkreten Anhaltspunkte, wonach Sprengkörper derselben Bauart bei Anschlägen zum Einsatz gekommen worden wären.

Im Rahmen des von der Bundesanwaltschaft geführten Ermittlungsverfahrens wurden Hinweise erhoben, wonach einer der Beschuldigten verdächtigt wird, in der Nacht auf Samstag, 21.08.1999, einen Schuss aus einer Schrotflinte (Pump-action) in Richtung Liegenschaft "Solterpolter" in Bern-Marzili abgefeuert zu haben. Der Schütze wird ebenfalls mit dem Anbringen von Selbstklebezetten in Hindelbank in der Nacht vom 9./10.07.1999 in Zusammenhang gebracht, welches im Sinne der Antirassismus-Strafnorm als relevant erscheint.

Die Bundesanwaltschaft hat das gerichtspolizeiliche Ermittlungsverfahren im Zusammenhang mit den insgesamt 23 selbstgebastelten Sprengkörpern abgeschlossen und die Strafsache am 21. August 2000 den Behörden des Kantons Bern zur weiteren Untersuchung sowie zur Beurteilung übertragen.


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