Handel mit archäologischen Kulturgütern auf eBay deutlich zurück gegangen

Bern, 04.11.2008 - Das dreimonatige Pilotprojekt des Bundesamtes für Kultur (BAK) und der Internet-Auktionsplattform eBay zur Kontrolle des Angebots von antiken Kulturgütern hat sich bewährt: Der Handel mit mutmasslich illegalen archäologischen Antiquitäten hat sich in den kontrollierten Kategorien deutlich verringert. Beim Pilotprojekt verpflichtete sich eBay dazu, nur noch archäologische Kulturgüter zum Verkauf zuzulassen, die über einen Legalitätsnachweis verfügten.

Das Pilotprojekt mit eBay ist am vergangenen 1. Juli vom BAK in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Polizei (Fedpol) und der Konferenz der Schweizerischen Kantonsarchäologinnen und Kantonsarchäologen (KSKA) lanciert worden. Während der Dauer von drei Monaten kontrollierte eBay mit Unterstützung der Behörden die Kategorie „Antiquitäten und Kunst – Antike“ und liess nur noch Objekte zum Verkauf zu, für die der jeweilige Anbieter über einen Legalitätsnachweis der zuständigen inländischen oder ausländischen staatlichen Behörden verfügte.

Nach Abschluss der Pilotphase hat sich gezeigt, dass die Angebote von archäologischen Kulturgütern in der kontrollierten Rubrik deutlich abgenommen haben. Auf der Schweizer eBay-Seite gab es in der betreffenden Kategorie praktisch keine Angebote von archäologischen Kulturgütern mehr. Es hat sich jedoch auch gezeigt, dass in anderen Kategorien weiterhin problematische Objekte angeboten werden. Ausserdem können auf der Schweizer Plattform auch die ausländischen Angebote zum Versand in die Schweiz abgerufen werden, unter denen sich illegal zum Verkauf angebotene Objekte befinden können.

Aus diesem Grund plant die Fachstelle internationaler Kulturgütertransfer des BAK in Zusammenarbeit mit der Konferenz der Schweizer Kantonsarchäologen und Fedpol 2009 ein sechsmonatiges Monitoring-Projekt mit eBay. Ziel ist, die Bekämpfung des illegalen Kulturgütertransfers im Internet nachhaltig zu verbessern. Seit dem Inkrafttreten des Kulturgütertransfergesetztes (KGTG) im Juni 2005 steht in der Schweiz der Handel von gestohlenen oder aus Raubgrabungen stammenden Kulturgütern unter Strafe. Für den Kunsthandel führte das KGTG besondere Sorgfaltspflichten für Kunsthändler und Auktionshäuser ein, die von der Fachstelle internationaler Kulturgütertransfer im BAK kontrolliert werden.


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Benno Widmer, Leiter Fachstelle Internationaler Kulturgütertransfer, Bundesamt für Kultur. Tel. 031 325 70 21, benno.widmer [at] bak.admin.ch


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