Bilaterale I Schweiz - EU Positive Zwischenbilanz

Bern, 03.11.2008 - Die Bundesbehörden haben am Montag eine positive Zwischenbilanz über die wirtschaftlichen Auswirkungen der bilateralen Abkommen I Schweiz - EU gezogen. Michael Ambühl, Staatssekretär im Eidgenössischen Departement für auswärtige Angelegenheiten EDA, sowie Staatssekretär Jean-Daniel Gerber, Direktor des Staatssekretariats für Wirtschaft SECO im Eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartement EVD, präsentierten die Ergebnisse einer Reihe von Analysen, die zu den Bilateralen I erstellt wurden.

Die wirtschaftliche Zwischenbilanz erfolgt über sechs Jahre nach Inkraftsetzung der Bilateralen I sowie im Hinblick auf die Abstimmung über die Weiterführung und Ausdehnung der Personenfreizügigkeit am 8. Februar 2009. Weil die Personenfreizügigkeit mit den übrigen Verträgen des Pakets Bilaterale I juristisch verknüpft ist, wird das Schweizer Volk über die Weiterführung dieser Abkommen insgesamt entscheiden.

Die Analysen zeigen ein grundsätzlich positives Bild: Die bilateralen Abkommen I Schweiz - EU schaffen vorteilhafte Rahmenbedingungen für die Beziehungen der Schweiz zu ihrer mit Abstand wichtigsten Wirtschaftspartnerin, der EU. Dadurch wird der Schweizer Standort gestärkt. In wichtigen Bereichen geniessen die Unternehmen heute bessere Bedingungen im internationalen Wettbewerb. Durch die Abkommen werden in der Schweiz Wohlstand und Arbeitsplätze gesichert und geschaffen. „In Zeiten einer unsicheren Wirtschaftsentwicklung sind diese stabilen und bewährten Rahmenbedingungen besonders wichtig", betonten beide Staatssekretäre.

Staatssekretär Ambühl unterstrich in einer politischen Einschätzung den bisherigen Erfolg der schweizerischen Interessenpolitik auf bilateralem Weg. Die diversen Befürchtungen der Kritiker über steigende Arbeitslosigkeit sowie Lastwagenlawinen hätten sich nicht bewahrheitet. Die Arbeitslosigkeit ist in den letzten Jahren konjunkturbedingt um rund einen Drittel gefallen. Und der steile Wachstums­trend der alpenquerenden Lastwagenfahrten konnte dank den im Landverkehrsabkommen vertraglich geregelten Massnahmen gestoppt werden.

„Wachstumsmotor"
Staatssekretär Jean-Daniel Gerber führte die wirtschaftliche Bilanz aus: Die Abkommen eröffnen den Unternehmen neue Geschäftsmöglichkeiten auf dem EU-Absatzmarkt mit 490 Millionen Konsument­innen und Konsumenten. Sie ermöglichen zudem Einsparungen, welche die Schweizer Produkte konkurrenzfähiger machen. Umgekehrt erhöht sich im Inland der Wettbewerbsdruck, was in Form von Preisreduktionen und einem breiteren Angebot den Konsumenten und den hier produzierenden Unternehmen zugute kommt. Der Wettbewerbsdruck führt zudem zu Produktivitätsgewinnen, welche eine Voraussetzung für Reallohnsteigerungen sind.

Die Abkommen haben sich laut Staatsekretär Jean-Daniel Gerber als Wachstumsmotor für die Wirtschaft erwiesen. Das gelte insbesondere für die Personenfreizügigkeit: Das Bruttoinlandprodukt habe sich dank der Personenfreizügigkeit dauerhaft um mindestens 1% (oder vier bis fünf Milliarden Franken) erhöht. Das starke Beschäftigungswachstum der letzten Jahre wäre ohne Öffnung des Arbeitsmarktes nicht möglich gewesen: Seit 2005 wurden rund 250'000 Stellen geschaffen.

Marktzugang
Wirtschaftlich ebenfalls bedeutend ist das Abkommen über den Abbau technischer Handelhemmnisse im Bereich der Industriegüter. Dies ermöglicht den Schweizer Exporteuren in den betroffenen Produktbereichen eine Kostenreduktion im Umfang von 0,5% - 1% des Produktwertes oder jährlich rund 250-500 Mio. Franken. Im Agrarbereich haben sich die Exporte in die EU seit Einführung des Landwirtschaftsabkommens auf 4,6 Milliarden Franken verdoppelt.

In der Forschungszusammenarbeit hat sich die Schweiz als Nettoempfängerin etabliert (d.h. es fliessen mehr Mittel in die Schweiz zurück, als diese für die Programmbeteiligung zahlt). Die Beteili­gung gilt als entscheidender Faktor für den Technologie- und Innovationsstandort Schweiz. Ein Viertel der in die Schweiz zurückfliessenden Fördermittel geht direkt an Unternehmen und namentlich an KMU. Das Abkommen über das öffentliche Beschaffungswesen schafft einen weitgehend gleichbe­rechtigten Zugang für Schweizer Anbieter zum EU-Beschaffungsmarkt mit einem Volumen von insgesamt 1'500 Milliarden Euro.

Mit dem Luftverkehrsabkommen erhielt die Schweizer Luftfahrt gleichberechtigten Zugang zum liberalisierten europäischen Markt. Das verbesserte insbesondere die Anbindung der Schweiz an die wichtigsten europäischen Destinationen und damit die Erreichbarkeit des Wirtschaftsstandorts.

Die Analysen zeigen allerdings auch eine Reihe von Verbesserungsmöglichkeiten auf. Das Potenzial des öffentlichen Beschaffungswesens könnte von den Auftragnehmern besser genutzt und büro­kratischen Hürden könnten verringert werden. Bei den Landwirtschaftsgütern sind weitere Markt­zugangshürden zu beseitigen. Und bei der gegenseitigen Anerkennung der Produktzertifizierung sollten weitere Produktgruppen ins Abkommen aufgenommen werden.

Die Bilateralen I
Die sieben bilateralen Abkommen I Schweiz - EU wurden 1999 unterzeichnet, 2000 vom Volk mit einem Mehr von 67% genehmigt und am 1. Juni 2002 für eine anfängliche Dauer von sieben Jahren in Kraft gesetzt. Es handelt sich in erster Linie um klassische Marktöffnungsabkommen.

Personenfreizügigkeit: Die Arbeitsmärkte werden schrittweise geöffnet und die Zuwanderung erleichtert. Nach Ablauf von Übergangsfristen können sich Schweizerinnen und Schweizer sowie EU-Bürgerinnen und Bürger gleichberechtigt in den Vertragsstaaten niederlassen bzw. eine Arbeit auf­nehmen. Voraussetzungen sind, dass sie über einen gültigen Arbeitsvertrag verfügen, selbstständig­erwerbend sind oder ausreichende finanzielle Mittel nachweisen können und krankenversichert sind.

Technische Handelshemmnisse (MRA): Die Vermarktung von Industrieprodukten wird vereinfacht. Die Prüfung, ob ein für den schweizerischen und den europäischen Markt bestimmtes Produkt den geltenden Vorschriften entspricht (sog. Konformitätsbewertung), muss nur noch bei einer einzigen Zertifizierungsstelle in der Schweiz oder in der EU vorgenommen werden.

Öffentliches Beschaffungswesen: Die Ausschreibungsspflicht für Beschaffungen oder Bauten gemäss WTO-Regeln wird auf die Gemeinden und Bezirke sowie auf Beschaffungsaktivitäten von öffentlichen und spezifischen privaten Unternehmen in bestimmten Sektoren (bspw. Schienenverkehr, Energie­versorgung) ausgeweitet.

Landwirtschaft: Der Handel mit Agrarprodukten wird in bestimmten Bereichen vereinfacht (Käse, verarbeitete Milchprodukte); einerseits durch Zollabbau, andererseits durch die Anerkennung der Gleichwertigkeit der Vorschriften in den Bereichen Veterinärmedizin, Pflanzenschutz und biologische Landwirtschaft.

Landverkehr: Die Märkte für Strassen- und Schienentransport werden schrittweise geöffnet, die schweizerische Verkehrspolitik der Verlagerung auf die Schiene europapolitisch abgesichert: Die EU akzeptiert die sukzessive Erhöhung der LSVA auf 325 CHF für die Referenzstrecke Basel-Chiasso (ab 2008), die Schweiz die stufenweise Erhöhung der Gewichtlimite für Lastwagen auf 40 t (seit 2005).

Luftverkehr: Das Abkommen gewährt Fluggesellschaften schrittweise Zugangsrechte zu den gegenseitigen Luftverkehrsmärkten.

Forschung: Schweizer Forschende sowie Unternehmen können sich an allen Teilen der EU-Forschungsrahmenprogramme mit den gleichen Rechten wie ihre Partner aus EU-Ländern beteiligen.

Wirtschaftliche Eckdaten Schweiz-EU
Mit dem EU-Beitritt von Bulgarien und Rumänien ist der EU-Binnenmarkt auf 490 Millionen Personen ange­wachsen. Jeden dritten Franken verdient die Schweiz in ihren Beziehungen zur EU. Der wirtschaftliche Austausch (Waren und Dienstleistungen) zwischen der Schweiz und der EU beläuft sich auf über 1 Mrd. CHF pro Tag.

Fast zwei Drittel der Schweizer Exporte (2007: rund 124 Mrd. CHF) gehen in den EU-Raum. Umgekehrt stammen vier Fünftel der Schweizer Importe (2007: rund 150 Mrd. CHF) aus der EU.

Über 70% der ausländischen Direktinvestitionen in der Schweiz stammen aus der EU (2006: rund 193 Mrd. CHF); umgekehrt sind über 40 % der schweizerischen Direktinvestitionen im Ausland in der EU (2005: rund 261 Mrd. CHF).

Ende August 2008 wohnten und arbeiteten mehr als 400 000 Schweizerinnen und Schweizer in der EU. Umgekehrt lebten 1 007 000 EU-Bürgerinnen und EU-Bürger in der Schweiz. Weitere Indikatoren für den engen Austausch zwischen den Partnern sind die 700 000 Personen, 300 000 Autos und 23 000 Lastwagen, die jeden Tag die Schweizer Grenze in beiden Richtungen überqueren.


Adresse für Rückfragen

Adrian Sollberger, Integrationsbüro EDA/EVD, Tel. 031 322 26 40

Die Analysen der wirtschaftlichen Auswirkungen der Bilateralen I sind in der Novemberausgabe des SECO/EVD- Magazin „Die Volkswirtschaft“ publiziert: www.dievolkswirtschaft.ch



Herausgeber

Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung
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Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten
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Staatssekretariat für Wirtschaft
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