Biometrischer Pass und Reisefreiheit: Volksabstimmung im kommenden Mai

Bern, 29.10.2008 - Das Schweizer Volk soll am 17. Mai 2009 über das revidierte Ausweisgesetz abstimmen. Der Bundesrat hat die Bundeskanzlei am Mittwoch beauftragt, die Abstimmung für diesen Termin vorzubereiten. Er liess sich zudem darüber informieren, ob und wie die Reisefreiheit der Schweizerinnen und Schweizer – je nach Ausgang der Abstimmung – sichergestellt werden kann und wie die Projektarbeiten bis zur Volksabstimmung weitergeführt werden.

Gestützt auf ein Aussprachepapier des Eidg. Justiz- und Polizeidepartements (EJPD) nahm der Bundesrat davon Kenntnis, dass biometrische Pässe weltweit eingeführt werden und die definitive Einführung eines biometrischen Schweizer Passes eine internationale Verpflichtung darstellt, deren Erfüllung die Reisefreiheit der Schweizerinnen und Schweizer garantiert. Angesichts dieser Tatsache hat der Bundesrat festgelegt, dass die Projektarbeiten im Hinblick auf die definitive Einführung eines biometrischen Schweizer Passes bis zur Referendumsabstimmung weitergeführt werden.

Die Abstimmungsvorlage
Das zur Abstimmung gelangende Ausweisgesetz dient der Sicherstellung der Reisefreiheit der Schweizerinnen und Schweizer. Es schafft die Grundlage für die definitive Einführung eines Passes, in dem die Daten zur Person elektronisch abgespeichert sind, namentlich auch Gesichtsbild und Fingerabdrücke. Diese elektronischen oder biometrischen Pässe haben Standards zu erfüllen, die von der Internationalen Zivilluftfahrtorganisation (ICAO) verbindlich festgelegt wurden. Staaten im Schengenraum müssen zusätzlich zum Gesichtsbild die Abdrücke zweier Finger in ihre Pässe integrieren. Die massgebende Verordnung der Europäischen Gemeinschaft (EG) stellt eine Weiterentwicklung des Schengener Assoziierungsabkommens (SAA) dar, über deren Übernahme die Schweiz zu entscheiden hat. Für Übernahme und Umsetzung steht der Schweiz eine maximale Frist bis zum 1. März 2010 zur Verfügung.

Bereits seit dem 25. Oktober 2006 verlangen die USA, dass Pässe, die nach diesem Datum ausgestellt sind, über biometrische Daten verfügen. Ansonsten benötigt deren Inhaberin oder Inhaber für die Einreise in die USA ein Visum.

Das weitere Vorgehen zur Sicherung der ReisefreiheitJe nach Ausgang der Volksabstimmung ist das Ziel der Sicherstellung der Reisefreiheit der Schweizerinnen und Schweizer mit unterschiedlichen Massnahmen zu erreichen:

  • Bei einem Ja könnten die Vorgaben des SAA fristgerecht zum 1. März 2010 umgesetzt werden. Voraussetzung ist allerdings, dass die Projektarbeiten des Bundes und der Kantone ohne Unterbruch weitergeführt werden. Der Bundesrat hat das EJPD deshalb beauftragt, dafür zu sorgen, dass keine Verzögerung entsteht.
  • Bei einem Nein würde unter Berücksichtigung des Ergebnisses und der Gründe dafür geprüft, ob allenfalls eine neue referendumsfähige Vorlage ausgearbeitet werden kann. Der massgebende Termin für die Umsetzung der EG-Verordnung, der 1. März 2010, könnte auf keinen Fall eingehalten werden; die Schweiz könnte also eine Schengen-Verpflichtung nicht erfüllen. Sie müsste mit den andern Schengen-Staaten eine angemessene Lösung zur Weiterführung der Zusammenarbeit suchen. Findet sich innerhalb von 90 Tagen keine Lösung, käme es zur Beendigung der Assoziierungsabkommen von Schengen und Dublin. Die möglichen Auswirkungen für Reisen in die USA können heute nicht abgeschätzt werden.

Gegen missbräuchliche Verwendung von PässenElektronische oder biometrische Pässe werden derzeit weltweit eingeführt. Aktuell stellen bereits 54 Staaten solche Pässe für ihre Staatsbürgerinnen und Staatsbürger aus. Die dabei angewendete Technologie ermöglicht bei der Passkontrolle einen Vergleich der gespeicherten Daten mit jenen der Person, die den Pass vorweist. Dies bringt grössere Gewissheit bei der Verifikation der Identität und erschwert ganz erheblich die missbräuchliche Verwendung von Pässen, also das Reisen unter falscher Identität.

Die Schweiz stellt seit September 2006 im Rahmen eines auf maximal fünf Jahre begrenzten Pilotprojekts den Pass 06 aus, in dem bereits das Gesichtsbild elektronisch gespeichert ist. Das Ausweisgesetz, das die definitive Einführung eines elektronischen Passes inklusive Fingerabdrücke ermöglicht, sowie der erforderliche Notenaustausch mit der EG waren von der Bundesversammlung am 13. Juni 2008 verabschiedet worden. Das Referendum gegen den Beschluss kam am 15. Oktober 2008 zustande.


Adresse für Rückfragen

Guido Balmer, Projektausschuss Biometrie in Reiseausweisen, Tel. +41 31 324 13 91


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