Luftverkehrsabkommen mit der Mongolei unterzeichnet

Bern, 03.03.2000 - 

Zwischen der Schweiz und der Mongolei ist in Beijing ein neues Luftverkehrsabkommen unterzeichnet worden. Diese Vereinbarung ermöglicht den von den beiden Staaten bezeichneten Luftverkehrsunternehmen die jederzeitige Aufnahme von Linienflügen. Zur Zeit bestehen weder von schweizerischer noch von mongolischer Seite konkrete Pläne zur Eröffnung solcher Verbindungen. Im Vordergrund steht die Benutzung von Überflugsrechten in der Mongolei durch schweizerische Unternehmen.

Für das Inkrafttreten bedarf das Abkommen noch der Ratifikation durch den Bundesrat.


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Bundesamt für Zivilluftfahrt
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