Das Bundesamt für Verkehr (BAV) setzt eine Arbeitsgruppe zur Umsetzung des Bundesbeschlusses über die Lärmsanierung der Eisenbahnen ein

Bern, 06.01.2000 - Das Bundesamt für Verkehr (BAV) hat eine neue Projektorganisation eingesetzt. Die aus Vertretern des BAV, des BUWAL, der Kantone, der SBB und anderer Bahnunternehmen bestehende Arbeitsgruppe soll die Umsetzung des Lärmschutzes vorantreiben und den Anwohnenden von besonders lärmintensiven Bahnlinien rasche Entlastung bringen.

Gemäss Erhebungen sind in der Schweiz 265‘000 Personen Bahnlärm ausgesetzt, der über dem Immissionsgrenzwert liegt. Mit der Annahme der Finöv-Vorlage am 29. November 1998 ist die Finanzierung der Lärmsanierungsmassnahmen gesichert. Ab 2001 sollen gesamthaft jährlich 150 Millionen Franken für die Sanierung des Rollmaterials, für Lärmschutzwände und Schallschutzfenster ausgegeben werden. Die vom BAV neu eingesetzte Projektorganisation wird sich in verschiedenen Arbeitsgruppen zahlreichen Teilprojekten widmen. Eine Arbeitsgruppe wird die Sanierung des Rollmaterials vorantreiben, indem sie die von den Bahnen vorgelegten Sanierungskonzepte für Reisezugswagen, Güterwagen, Triebwagen und Lokomotiven prüft. Die gleiche Arbeitsgruppe wird die Emissionsgrenzwerte für neue und sanierte Fahrzeuge festlegen, das SBB-Sanierungskonzept für andere Bahnen anpassen und das Vorgehen für die Typenprüfung festlegen. Weitere Arbeitsgruppen werden den Kosten/Nutzen-Index bei Lärmschutzwänden definieren und in Zusammenarbeit mit Gemeinden und Kantonen den Einsatz von Schallschutzfenstern abklären. Sie werden zudem Vollzugsbestimmungen festlegen, einen Emissionsplan erstellen und die betroffenen Bevölkerungsgruppen über geplante Lärmschutzmassnahmen informieren. Mit der Annahme der Finöv-Vorlage durch das Schweizervolk sind die notwendigen Geldmittel für den Lärmschutz zwar vorhanden, aber die einzelnen Massnahmen gemäss dem neuen Lärmschutzprogramm können erst umgesetzt werden, wenn die neue rechtliche Grundlage vorliegt. Das Parlament wird den Bundesbeschluss über die Lärmsanierung der Eisenbahnen voraussichtlich in der Märzsession verabschieden. Nach Ablauf der Referendumsfrist kann damit gerechnet werden, dass der Bundesbeschluss im Laufe des Sommers in Kraft gesetzt werden kann.


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