Berufliche Vorsorge: Der Mindestzinssatz wird auf 2% gesenkt

Bern, 22.10.2008 - Der Bundesrat hat beschlossen, auf 1.1.09 den Mindestzinssatz in der beruflichen Vorsorge von aktuell 2.75% auf 2% zu senken. Damit wird der seit längerem feststellbaren negativen Entwicklung wie auch den aktuellen Schwankungen der Finanzmärkte Rechnung getragen.

Der Bundesrat berücksichtigt bei der Festlegung des Mindestzinssatzes gemäss den gesetzlichen Bestimmungen insbesondere die Erträge der Bundesobligationen, sowie zusätzlich die Rendite der Aktien, Anleihen und Liegenschaften. Ausgangspunkt für die Festlegung des Satzes ist, wie bereits in den Vorjahren, der langfristige gleitende Durchschnitt der 7-jährigen Bundesobligationen. Dieser liegt aktuell bei rund 2.48%. Während bei den Anleihen und Liegenschaften von positiven Erträgen auszugehen ist, mussten bei den Aktien erhebliche Kursverluste hingenommen werden. Insgesamt entwickelten sich die Portfolios der Vorsorgeeinrichtungen negativ. Der Bundesrat erachtet es deshalb als gerechtfertigt, vom langfristigen gleitenden Durchschnitt der 7-jährigen Bundesobligationen einen Abzug von 0.5 Prozentpunkten vorzunehmen. Dies ergibt einen Mindestzinssatz von 2%. Ein tieferer Zinssatz wiederum ist deshalb nicht angebracht, weil in der Vergangenheit auch bei einer guten Entwicklung der Finanzmärkte der Satz vorsichtig festgelegt wurde. Den Vorsorgeeinrichtungen wurde somit ermöglicht, Wertschwankungsreserven aufzubauen, um die aktuell negativen Marktentwicklungen auffangen zu können.

Dass ein Abzug vorzunehmen ist, muss angesichts der Finanzmarktentwicklung als unumgänglich bezeichnet werden. Allein in diesem Jahr verlor beispielsweise der Swiss Market Index SMI bis 20. Oktober 26.7%. Der Pictet BVG Index 25, welcher aus 25% Aktien und 75% Obligationen besteht, und auch als Benchmark im Bereich der Entwicklung von Pensionskassen-Portfolios verwendet wird, verlor 2008 bis 20. Oktober 9.62%. Auch 2007 wies er eine unbefriedigende Rendite von 0.94% auf. Die Immobilien Schweiz haben sich 2007 positiv entwickelt, doch ist ihr Anteil mit durchschnittlich knapp 13% zuwenig gross, um die negative Entwicklung kompensieren zu können. Die Portfolios der meisten Vorsorgeeinrichtungen dürften sich demnach in diesem Jahr deutlich negativ entwickelt haben.

Auch die Eidgenössische Kommission für berufliche Vorsorge hat an ihrer Sitzung mehrheitlich einen Mindestzinssatz von 2% vorgeschlagen. Bei der Konsultation der Sozialpartner reichten die Stellungnahmen von 1.75% bis 2.25%. Während die Gewerkschaften für 2.25% plädierten, war die Stellungnahme der übrigen Verbände uneinheitlich.

Gemäss Gesetz überprüft der Bundesrat den Mindestzinssatz mindestens alle zwei Jahre. Je nach weiterer Entwicklung der Finanzmärkte kann er die nächste Überprüfung auch bereits in einem Jahr vornehmen.


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