Bestimmungen für Nachtarbeit und Pikett im öffentlichen Verkehr präzisiert

Bern, 22.10.2008 - Der Bundesrat hat die Verordnung zum Arbeitszeitgesetz (AZGV) angepasst. Mit der Revision wird namentlich der Pikettdienst für die Beschäftigten im öffentlichen Verkehr (öV) klarer geregelt. Auch wurden die Bestimmungen für die Nachtarbeit präzisiert.

Das Arbeitszeitgesetz und die dazugehörende Verordnung gelten für die Beschäftigten von Bahnen, Bussen und weiteren öffentlichen Verkehrsmitteln. Die Revision der AZGV tritt auf den 1. Dezember 2008 in Kraft. Sie wurde von der Arbeitszeitgesetz-Kommission vorgeschlagen, die paritätisch aus Vertretern der Arbeitnehmer und Arbeitgeber zusammengesetzt ist.

Hauptpunkte der Revision sind die Regelung des Pikettdienstes und der Nachtarbeit. Die neue Regelung wurde in Anlehnung an das für die übrigen Bereiche der Wirtschaft geltende Arbeitsgesetz und dessen Verordnung formuliert. Mit ihr erhalten die Transportunternehmen des öffentlichen Verkehrs Klarheit in der Umsetzung der Arbeitszeitbestimmungen, und die Arbeitnehmer erhalten einen zeitgemässen Schutz.


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