Keine Privatfinanzierung für Zimmerberg-Tunnel

Bern, 12.01.2000 - Der Bundesrat hat zur Kenntnis genommen, dass für eine vorgezogene Realisierung des Zimmerberg-Tunnels keine private Finanzierungslösung zustande gekommen ist. Zudem ist eine Beteiligung des Bundes über eine Garantie nicht zweckmässig, weil es seine Risiken vergrössert. Ohne eine ausreichende Alternativfinanzierung wäre zudem mit einer Überschreitung der für die Finanzierung des öffentlichen Verkehrs massgebenden Bevorschussungslimiten zu rechnen.

Der vom Schweizer Volk im November 1998 genehmigte AlpTransit-Beschluss sieht für das NEAT-Projekt vor, zuerst den Lötschberg- und den Gotthard-Basistunnel zu realisieren und ab 2007 bzw. 2012 in Betrieb zu nehmen. Erst in einer zweiten Bauphase würden der Zimmerberg-, der Hirzel- und der Ceneri-Tunnel gebaut. Nachdem von verschiedenen Seiten (u.a. Kantone und Umweltverbände) die Frage aufgeworfen wurde, ob die für die zweite Bauphase geplanten NEAT-Projekte vorzeitig realisiert werden könnten, hat der Bundesrat bereits im Juni vergangenen Jahres die Mindestvoraussetzungen dafür definiert. Neben Vorteilen im künftigen Bahnbetrieb wurde insbesondere verlangt, dass ein vorzeitiger Baubeginn dem Bund keine zusätzlichen Kosten verursachen dürfe. Bereits zum damaligen Zeitpunkt stand fest, dass über den Finanzierungsfonds für den öffentlichen Verkehr keine grösseren Projekte der zweiten Phase vorzeitig finanziert werden können. Damit war eine alternative Ueberbrückungsfinanzierung auch für den Zimmerberg-Tunnel unabdingbar. Die von der AlpTransit Gotthard AG in Zusammenarbeit mit der SBB vorgelegte Alternativfinanzierung erfüllt die vom Bundesrat verlangten Voraussetzungen jedoch nicht vollumfänglich. Ein vorzeitiger Baubeginn des Zimmerberg-Tunnels wäre auch unter Anrechnung der finanziellen Vorteile, die durch die frühere Realisierung dieses Projektes entstehen würden, für den Bund mit Mehrkosten und einem Zinsrisiko in Höhe von 40 bis 50 Mio. Franken verbunden. Auch anlässlich einer Aussprache zwischen Vertretern des Bundes und der interessierten Kantone im vergangenen Dezember konnte dieser Fehlbetrag nicht innert der erforderllichen Frist beseitigt werden. Aufgrund dieser Sachlage kommt der Bundesrat zum Schluss, von einem vorzeitigen Baubeginn des Zimmerberg-Tunnels abzusehen. Der heutige Bundesratsentscheid hat zur Folge, dass der Zimmerberg-Tunnel, wie im AlpTransit-Beschluss vorgesehen, erst in der zweiten Bauphase ab 2006 in Angriff genommen werden wird.


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