Zugsicherung für Schweizer Bahnen wird optimiert

Bern, 03.02.2000 - Das Bundesamt für Verkehr (BAV) hat in Bern seine optimierte Strategie für die Zugsicherung der Schweizer Bahnen vorgestellt. In Zusammenarbeit mit den Bahnunternehmungen und der Industrie wurden die Modalitäten für die Einführung eines neuen Sicherungssystems für die Schweizer Normalspurbahnen festgelegt. Konkret verlangt künftig das BAV als Standard das europäisch harmonisierte Zugsicherungssystem ETCS. Durch die internationale Abstimmung wird die Interoperabilität der Bahnen gefördert. Damit wird einem weiteren Anliegen der am 1. Januar 1999 in der Schweiz eingeführten Bahnreform Rechnung getragen.

Das heutige Warnsystem SIGNUM stammt aus den 30er Jahren. Als Ergänzung zum SIGNUM wurde ab Anfang der 90er Jahre das Geschwindigkeitsüberwachungssystem ZUB eingeführt. Diese Systeme erhöhten die Sicherheit des Bahnbetriebs, sind jedoch teuer im Unterhalt. Sie stellen zudem eine technische Insellösung der Schweiz dar, die andere europäische Länder nicht kennen. Es geht jetzt darum, einen Ersatz für diese beiden Systeme zu finden. Es soll ein international standardisiertes Zugsicherungssystem zur Anwendung kommen, das in Kürze am Markt verfügbar sein wird.

Die BAV-Migrationsstrategie

Für die Einführung eines neuen Systems hat das BAV eine sogenannte Migrationsstrategie erarbeitet. Sie soll den schrittweisen Übergang von den alten Technologien in das neue europäische System ETCS („European Train Control System“) ermöglichen. Sie gilt für die SBB sowie für sämtliche normalspurigen Privatbahnen mit gegenseitigem Netzzugang. Konkret sind Massnahmen sowohl fahrzeug– als auch streckenseitig vorgesehen. Die Ausrüstung mit Zugsicherungseinrichtungen erfolgt auf Grund von methodisch einheitlich erarbeiteten Rysikoanalysen, um gezielt Gefahrenpunkte mit hohem Risiko auf dem Schweizer Schienennetz abzudecken. Die BAV-Strategie sieht kurzfristig (d.h. spätestens bis Ende 2002) vor, dass die Bahnen die risikoreichen Abschnitte noch mit ZUB ausrüsten. Sämtliche SBB-Streckenfahrzeuge verfügen bereits heute über eine ZUB-Einrichtung. Fahrzeuge der Privatbahnen, die regelmässig über mit ZUB abgesicherte Strecken verkehren oder die Gefahrgut-Züge befördern, erhalten neu die ZUB-Ausrüstung. Die gleiche Regelung gilt auch für ausländische Fahrzeuge, die auf Schweizer Strecken verkehren.

Langfristig nur noch ETCS

Um den Übergang zum neuen Standard ETCS vorzubereiten, werden vorhandene Fahrzeuge, die mit der ZUB-Fahrzeugsausrüstung ausgestattet sind, mit einem sogenannten "ETCS-Rucksack„ nachgerüstet: Es handelt sich dabei um eine technische Einrichtung, die dem ZUB-Fahrzeugrechner das Verarbeiten von Telegrammen der streckenseitigen ETCS-Komponenten ermöglicht. Langfristig (d.h. ab ca. 2001 bis spätestens 2010) werden Strecken nur noch mit Einrichtungen des ETCS-Systems ausgerüstet. Dabei wird den beiden Nord-Süd-Achsen Gotthard und Lötschberg sowie dem Netzbereich S-Bahn Bern Priorität eingeräumt. Neue Fahrzeuge sollen künftig ab Fabrik mit der ETCS-Fahrzeugausrüstung geliefert werden.

Kosten und Finanzierung der geplanten Massnahmen

Für die kurzfristige Ausrüstung mit ZUB von SBB-Streckenabschnitten sind Mittel aus dem SBB-Infrastrukturbudget verfügbar. Die zur streckenseitigen Ausrüstung mit ZUB benötigten Mittel für Privatbahnen (Investitionsvolumen von ca. 40 Mio. Fr.) werden über den Artikel 56 des Eisenbahngesetzes mit Mitteln aus dem 8. Rahmenkredit zusammen mit den betroffenen Kantonen bestritten. Auf dem gleichen Weg wird auch die Ausrüstung der Privatbahnfahrzeuge mit ZUB und Rucksack finanziert (ca. 43 Mio. Fr.). Die Nachrüstung der SBB-Fahrzeuge (Kosten ca. 20 Mio. Fr.) und der bereits mit ZUB ausgerüsteten Privatbahnfahrzeuge wird im Einvernehmen mit der Eidgenössischen Finanzverwaltung „à fonds perdu“ bezahlt. Die Finanzierung der langfristigen Massnahmen muss zwischen dem Bund, den Kantonen und den Bahnen noch abgesprochen werden.

Weiteres Vorgehen

Die neue BAV-Strategie für eine optimierte Zugsicherung muss jetzt in Zusammenarbeit mit dem Bund und den Kantonen von den betroffenen Bahnen umgesetzt werden. Das zu diesem Zweck definierte Arbeitsprogramm mit Terminvorgaben sieht vor, dass alle Beteiligten ihre Arbeiten umgehend intensivieren. So muss eine Bahn dem BAV eine technische Planvorlage vor Ausführung zur Genehmigung vorlegen. Erste Projekte sollen bereits für den Zeitraum 2000-2001 realisiert werden. Die Bahnunternehmungen sind nach wie vor im Rahmen der vorgegebenen technischen Standards für die Sicherheit des Betriebes und die dafür erforderlichen Investitionen verantwortlich.



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Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
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