Bundesrat beschliesst Massnahmen zur Stärkung des Finanzsystems Schweiz

Bern, 16.10.2008 - Der Bundesrat, die Schweizerische Nationalbank SNB und die Eidg. Bankenkommission EBK haben ein Massnahmenpaket beschlossen, um das Schweizer Finanzsystem weiter zu stabilisieren und das Vertrauen in den Schweizer Finanzmarkt nachhaltig zu stärken. Der Bundesrat ist überzeugt, dass dieses Massnahmenpaket zur nachhaltigen Stärkung des Finanzsystems Schweiz beiträgt. Die dadurch erzielte Stabilisierung fördert die gesamtwirtschaftliche Entwicklung in der Schweiz und liegt im Interesse des Landes.

Der Bundesrat hat das Eidg. Finanzdepartement EFD beauftragt, ihm für die Wintersession der Eidg. Räte eine Botschaft zu unterbreiten, die eine sofortige Verstärkung des Einlegerschutzes bezweckt. Im Weiteren hat das EFD dem Bundesrat bis Ende März 2009 eine Vorlage zu einer grundlegenden Revision des Einlagesicherungssystems zu unterbreiten. Zudem ergreifen Bund und SNB zur Stärkung der UBS-Bilanz zwei aufeinander abgestimmte Massnahmen:

  • Die SNB schafft die Möglichkeit, illiquide Aktiven zur geordneten Liquidation an eine Zweckgesellschaft zu übertragen.
  • Der Bund stärkt die Eigenmittelbasis der UBS mit der Zeichnung einer Pflichtwandelanleihe im Betrag von 6Mia. Franken. Dem erforderlichen Kredit hat die Finanzdelegation zugestimmt.

Zusammen mit der heute von der Credit Suisse kommunizierten, am Markt erfolgten, Kapitalerhöhung werden damit wesentliche Schritte in Richtung der von der EBK angekündigten Verstärkung der Eigenmittel der Grossbanken getan.

Verstärkung Einlegerschutz

Der Bundesrat hat das EFD beauftragt, in einem zweistufigen Verfahren das schweizerische Einlegerschutzsystem zu verbessern. Als Sofortmassnahme will der Bundesrat den Eidg. Räten in der Wintersession eine Botschaft unterbreiten, die eine angemessene Erhöhung der geschützten Einlagen und der Systemgrenze vorsieht. Die genaue Festlegung der neuen Werte ist Gegenstand der ausgelösten Arbeiten, wobei die Beschlüsse der EU-Mitgliedstaaten eine wichtige Orientierungsgrösse darstellen. Das EFD wird die Botschaft unter Einbezug der betroffenen Kreise ausarbeiten.

In einem zweiten Schritt soll das Einlagensicherungssystem einer grundsätzlichen Revision unterzogen werden. Der Bundesrat erwartet vom EFD bis spätestens Ende März 2009 eine diesbezügliche Reformvorlage.

Massnahmenpaket UBS

Die Bilanz der durch die Krise besonders betroffenen UBS soll durch zwei aufeinander abgestimmte Massnahmen des Bundes und der SNB gestärkt werden. Zum einen soll die Bilanz der UBS von illiquiden Aktiven entlastet werden. Dazu hat die SNB mit der UBS eine Grundsatzvereinbarung über die langfristige Finanzierung und geordnete Liquidation von illiquiden Wertpapieren und anderen Aktiven im Wert von höchstens 60 Mia. US-Dollar abgeschlossen. Damit wird die UBS von erheblichen Risiken in der Form von weiteren Wertberichtigungen entlastet.

Um das Risiko für die SNB zu begrenzen, wird die UBS eine zu schaffende Zweckgesellschaft mit einem Eigenkapital von 6 Mia. US-Dollar ausstatten. Das dient als erste Absicherung gegen Verluste. Diese Transaktion muss wertberichtigt werden, was einen Eigenmittelbedarf bei der UBS schafft, der von der Eidg. Bankenkommission auf 6 Mia. Franken festgelegt wurde.

Stärkung der Eigenmittelbasis

Da zum jetzigen Zeitpunkt auf Grund des schwierigen Marktumfeldes keine ausreichend verbindlichen Zusagen von privater Seite für die geforderte Eigenmittelaufnahme vorliegen, stärkt der Bund mit der Zeichnung einer Pflichtwandelanleihe in der Höhe von 6  Mia. Franken die Eigenmittelbasis der Bank. Bei einem Wandelpreis von 20 Franken würde sich die Beteiligung des Bundes nach einer allfälligen Wandlung auf rund 9 Prozent des UBS-Aktienkapitals belaufen.

Für eine Pflichtwandelanleihe sprechen folgende Gründe:

  • hohe Transaktionssicherheit
  • der Bund wird nicht sofort Miteigentümer der Bank und hat die Möglichkeit, sich auch während der Laufzeit der Anleihe von seinem Engagement zurückzuziehen
  • angemessene und sichere Entschädigung des Bundes für sein Engagement (Coupons von 12.5 Prozent)

Der Bundesrat beteiligt sich an diesem Massnahmenpaket unter folgenden Bedingungen:

  • Das Engagement des Bundes führt nicht zu einem dauerhaften Schuldenanstieg. Wie bei anderen ausserordentlichen Ausgaben wird die Ausgabe für die Beteiligung durch strukturelle Überschüsse im ordentlichen Haushalt kompensiert werden. Dabei werden die Zinszahlungen und allfällige Verkaufserlöse angerechnet werden können.
  • Das Engagement wird auf die notwendige Höhe begrenzt. Die Bundesbeteiligung soll möglichst andere Investoren ergänzen und nicht ersetzen.
  • Der Bundesrat betrachtet die Beteiligung nicht als ein dauerhaftes Engagement des Bundes. Er wird sie - unter Berücksichtigung der Marktverhältnisse - sobald wie möglich an private Investoren weiter verkaufen. Er wird sich dabei an kommerziellen Kriterien orientieren.
  • Der Bund wird für das eingegangene Risiko angemessen entschädigt.
  • Die Bundesbeteiligung wird mit Auflagen für die Kompensationspolitik (Boni und Abgangsentschädigungen) verbunden.
  • Für die Zeit der Bundesbeteiligung sind regelmässige Investorgespräche mit dem Bund sowie Überprüfungen des Risikomanagements und der Risikokontrolle durch die SNB vorgesehen.

Die rechtliche Grundlage für die Massnahme zur Stärkung der Eigenmittelbasis bildet eine Verordnung nach Artikel 184 Absatz 3 und 185 Absatz 3 der Bundesverfassung. Der Bundesrat trägt damit der Dringlichkeit der Kapitalerhöhung angesichts der ungünstigen Entwicklungen an den Finanzmärkten Rechnung. Die Bewilligung des erforderlichen Kredites erfolgte mit Zustimmung der Finanzdelegation. Er wird den Eidg. Räten zur nachträglichen Genehmigung unterbreitet.

Übertragung problembehafteter Aktiven an die SNB

Die Transaktion entlastet die UBS zudem von problembehafteten Aktiven im Umfang von maximal 60 Mia. US-Dollar. Diese Positionen werden von der UBS an eine Zweckgesellschaft verkauft. Die UBS stattet diese Zweckgesellschaft mit Eigenkapital im Betrag von maximal 6 Mia. US-Dollar aus. Mit einem gesicherten Darlehen an die Zweckgesellschaft finanziert die SNB maximal 54 Mia. US-Dollar. Zur Finanzierung dieses Darlehens an die Zweckgesellschaft wendet die SNB keine eigenen Aktiven beziehungsweise Währungsreserven auf. Sie finanziert das Darlehen durch die Aufnahme von US-Dollar anfänglich bei der amerikanischen Notenbank und später direkt am Markt. Das Darlehen wird von der Zweckgesellschaft risikogerecht verzinst und entschädigt die SNB für die eingegangenen Risiken.

Zur Besicherung erhält die SNB neben dem Pfandrecht an den Aktiven auch die Kontrolle über die Zweckgesellschaft sowie, bei positiver Wertentwicklung, den überwiegenden Teil des Gewinns der Zweckgesellschaft. Die übertragenen Aktiven umfassen namentlich Anleihen, die mit amerikanischen und europäischen Wohnhypotheken und gewerblichen Hypotheken unterlegt sind. Der Übernahmepreis wird gestützt auf den gegenwärtigen Buchwert der Aktiven sowie auf Basis einer unabhängigen Expertise ermittelt. Die Zweckgesellschaft bezahlt dabei jeweils den tieferen der beiden Preise. Die Übertragung der Aktiven auf die Zweckgesellschaft sowie die Verwaltung und Liquidation der Anlagen wird durch die SNB beaufsichtigt.

SNB und Bundesrat gehen davon aus, dass das längerfristige Gewinnausschüttungspotential der SNB durch diese Massnahmen nicht beeinträchtigt wird. Der Bundesrat hat das EFD beauftragt, mit den Kantonen Lösungen für eine angemessene Lastenverteilung zu erarbeiten, für den Fall dass die aktuelle Gewinnausschüttungsvereinbarung der SNB mit dem EFD durch die Massnahmen wider Erwarten nicht mehr gewährleistet werden kann.

Erhöhung Eigenkapital

Die EBK hatte bereits im Herbst 2007 auf Grund der ersten Erfahrungen aus der Finanzkrise die Zielgrösse für die über den Mindestanforderungen (Säule 1) liegenden zusätzlichen Eigenmittelanforderungen (Säule 2) der Basel II-Richtlinien für die Grossbanken angehoben. Sie beabsichtigt nun die Einführung eines zusätzlichen Eigenkapitalpuffers, der die systemischen Risiken der Grossbanken besser abdecken soll. Diese weitere Verschärfung der Eigenkapitalanforderungen soll über die bisherigen Schweizerischen Anforderungen und über die vom Basler Ausschuss geplante Verschärfung der Auflagen hinausgehen. Hinzu kommt die Absicht der EBK, eine Leverage Ratio (Verhältnis Kernkapital/Bilanzsumme) einzuführen. Diese soll einen Puffer gegen Verluste bilden, die aus einer Fehleinschätzung der Risiken resultieren und durch die Vorschriften von Basel II nicht adäquat erfasst werden.

Mit den heute kommunizierten Kapitalerhöhungen der beiden Grossbanken wird ein markanter Schritt in Richtung dieser nochmaligen Verstärkung der Eigenmittelanforderungen gemacht.

Vertrauen als zentraler Faktor

Das Finanzsystem leistet einen essentiellen Beitrag zur Funktionsfähigkeit der Schweizer Volkswirtschaft und damit zu Beschäftigung und Wachstum. Die gegenwärtige Finanzkrise könnte diese zentrale ökonomische Funktion des Finanzsystems erheblich beeinträchtigen.

Der Bundesrat und die SNB werden daher weiterhin alle notwendigen Massnahmen ergreifen, um die Stabilität des Finanzsystems zu gewährleisten. Das heute bekanntgegebene Massnahmenpaket leistet einen wichtigen Beitrag zur Gewährleistung der Finanzstabilität in der Schweiz und zur Sicherung des Vertrauens in das Finanzsystem.

Der Bundesrat hat sich mit allen Eventualitäten befasst. Sollten sich Refinanzierungsprobleme für Schweizer Banken ergeben, ist der  Bundesrat bereit, im Bedarfsfall neue kurz- und mittelfristige Interbankverbindlichkeiten sowie Geldmarktgeschäfte von Schweizer Banken zu garantieren. Die hierfür bereitgestellte Garantiesumme würde sich an den konkreten Bedürfnissen des Bankensystems orientieren. Ziel einer solchen Massnahme wäre, die Refinanzierung der Banken zu erleichtern. Die genauen Modalitäten dieser Lösung würden im Ereignisfall rasch entschieden und kommuniziert werden.

Vertrauen ist die Grundlage für die Wiederherstellung der Stabilität der internationalen Finanzmärkte - und damit auch des Finanzmarktes Schweiz. Der Bundesrat, die SNB und die EBK sind bestrebt, die Ursachen des Vertrauensverlustes anzugehen. Sie wollen damit verhindern, dass die gesamte Schweizer Wirtschaft volkswirtschaftlichen Schaden nimmt. Die Stabilität des nationalen und des globalen Bankensystems ist für die Volkswirtschaft Schweiz von zentraler Bedeutung. Der Bundesrat ist überzeugt, dass dieses Massnahmenpaket den gesamten schweizerischen Finanzmarkt nachhaltig gegen externe Schocks schützt und damit zur nachhaltigen Stärkung des Finanzsystems Schweiz beiträgt. Die dadurch erzielte Stabilisierung fördert die gesamtwirtschaftliche Entwicklung in der Schweiz und liegt im Interesse des Landes.


Adresse für Rückfragen

Peter Siegenthaler, Direktor Eidg. Finanzverwaltung, 031 322 60 05



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Eidgenössisches Finanzdepartement
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