Den Terrorismus mit den Mitteln des Rechts noch effizienter bekämpfen

Bern, 15.10.2008 - Am 15. Oktober 2008 haben Vertreter der Schweiz in New York, Wien und London die Ratifikations- bzw. Beitrittsurkunden für vier internationale Abkommen der UNO und ihrer Sonderorganisationen zur Bekämpfung des nuklearen und maritimen Terrorismus hinterlegt. Die Schweiz gehört somit zu den ersten drei Staaten, welche alle 16 universellen UNO-Übereinkommen und -Protokolle zur Bekämpfung des Terrorismus ratifiziert haben.

Die vier Abkommen, welche die internationale Zusammenarbeit bei der Terrorismusbekämpfung verstärken sollen, wurden von den Eidgenössischen Räten im vergangenen Juni einstimmig genehmigt. Eine Anpassung des Landesrechts war nicht erforderlich, da die Schweiz die zur Umsetzung der Abkommen notwendigen Regelungen bereits im innerstaatlichen Recht verankert hat.

Die Bekämpfung des Terrorismus ist für die Schweiz seit langem ein wichtiges Anliegen. Sie setzt sich dabei insbesondere dafür ein, dass der Terrorismus auf der Basis völkerrechtlicher Übereinkommen bekämpft wird. Nur mit den Mitteln des Rechts kann ein längerfristiges und allgemein akzeptiertes Fundament für die zwischenstaatliche Zusammenarbeit geschaffen werden.

Auskunft: Botschafterin Christine Schraner Burgener, Stellvertretende Direktorin der Direktion für Völkerrecht (DV), Tel. 031 322 30 87


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