Reorganisation der technischen Sicherheitsaufsicht

Bern, 24.02.2000 - Die Vorarbeiten für eine Nationale Sicherheitsagentur in den Bereichen Verkehr, Umwelt und Energie sollen bis im nächsten Jahr abgeschlossen sein. Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) hat den Bundesrat über den Stand des Vorhabens informiert. Das Projekt sieht ein Kompetenz-zentrum für technische Sicherheit vor. Damit würde auf Verwaltungsebene die Sicherheitsaufsicht von den übrigen Vollzugsaufgaben getrennt.

Die Reorganisation umfasst nur die Aufgabengebiete des UVEK und beschränkt sich auf die technische Sicherheit (safety). Die Sicherheit technischer Anlagen (z. B. Flug- und Fahrzeugen) vor kriminellen Einwirkungen (security) gehört nicht zum Projekt.

Die wichtigsten Ziele der Reorganisation sind:

· Anwendung einer risikogerechten Sicherheitsphilosophie;

· klare Definition der Aufgaben und der Verantwortung der Sicherheitsaufsichtsbehörde einerseits und von Herstellern, Bauherren, Betreibern und Konformitätsbewertungsstellen;

· Trennung zwischen Sicherheitsaufsicht und Bauherren- und Förderaufgaben der Verwaltung (z. B. Energieversorgung, Bau von Verkehrsanlagen);

· Zusammenfassung der sicherheitsrelevanten Aufgaben des UVEK bei einer Stelle.

Zwei Umsetzungsebenen

Diese Sicherheitsziele sollen auf zwei Ebenen umgesetzt werden: Einerseits durch den Staat, anderseits durch akkreditierte öffentliche oder private Fachstellen. Ein Kompetenzzentrum (öffentlich-rechtliche Anstalt des Bundes oder spezialgesetzliche AG) für technische Sicherheit soll hoheitliche Aufgaben ausführen. Es trägt den provisorischen Arbeitstitel "NASA" (Nationale Sicherheitsagentur) . Darin würden die Sicherheitsaufgaben aller Bundesämter des UVEK zusammengefasst. In verschiedenen Bereichen wie etwa bei Motorfahrzeugen, Schiffen, kleinen Seilbahnen und Skiliften hat der Bund heute die technische Sicherheitsaufsicht den Kantonen übertragen. In diesem Bereichen will der Bund zusammen mit den Kantonen abklären, ob vorhandene Synergien sinnvoll genutzt werden können. Die Hersteller eines Produktes, die Bauherren einer Anlage und die Betreiber eines Betriebsmittels oder einer Anlage sollen grundsätzlich für die Sicherheit verantwortlich sein. Sie müssen durch die staatlich anerkannten Stellen (akkreditierte Stellen) die gesetzlich vorgeschriebenen oder durch die NASA angeordneten Prüfungen durchführen lassen.

Der Bau einer Seilbahn als Beispiel

Wie das neue Modell funktioniert, zeigt der Bau einer Seilbahn: Heute kontrollieren Beamte des Bundesamtes für Verkehr (BAV) während der Bauphase einzelne wichtige Vorgänge (z. B. Fundierung von Masten), und vor der Inbetriebnahme überprüfen sie die wichtigen Teile und Funktionen der Anlage. Auf Grund dieser Kontrollen durch seine Beamten erteilt das Amt die Betriebsbewilligung. Nach dem neuen Grundmodell schreibt das Kompetenzzentrum nur noch vor, welche Überprüfungen durchgeführt werden müssen. Die Kontrollen während der Bauphase und vor der Inbetriebnahme werden durch akkreditierte Stellen durchgeführt und in einem Bericht dokumentiert. Dieser wird vom Bauherrn dem Kompetenzzentrum eingereicht. Die akkreditierten Stellen stehen unter Umständen in Wettbewerb zueinander und werden vom Bauherrn nach eigenen Gutdünken ausgewählt. Sie müssen über entsprechendes Fachpersonal und die nötige Spezialausrüstung verfügen. Die NASA wirkt bei der Akkreditierung mit und kontrolliert mit Stichproben die Arbeit der akkreditierten Stellen. Sie erteilt die definitive Betriebsbewilligung, kontrolliert die Einhaltung der Vorschriften durch den Bauherrn und nimmt stichprobenweise Kontrollen am Objekt vor. Die NASA kann Massnahmen verfügen, wenn die technischen Vorschriften nicht mehr erfüllt sind.

Der Betrieb

Ähnlich verhält es sich bei der periodischen Überprüfung von Seilbahnen. Diese erfolgt heute vollumfänglich durch das BAV. In Zukunft sollen akkreditierte Stellen dies tun und somit zum Teil den Staat entlasten. Der Betreiber ist dafür verantwortlich, dass die Kontrolle durchgeführt wird.

Das Beispiel zeigt die Vorteile des Modells: der Staat verwesentlicht seine Aufgaben und beschränkt sich auf die Erteilung der Bewilligung und die Aufsicht über die akkreditierten Stellen.

Direktaufsicht durch NASA in vier Bereichen

Primäre Aufgabe der NASA ist es also, das Sicherheitsniveau in technischen Vorschriften festzulegen und die Einhaltung des Sicherheitsniveaus durch Dritte zu überwachen. Zusätzlich zu diesem Grundauftrag hat die NASA auch operative Aufgaben in bestimmten Gebieten. In vier Bereichen übt die NASA eine direkte Aufsicht aus.

· Eine intensivere staatliche Aufsicht ist dort nötig, wo ein sehr komplexes Gesamtsystem zu beurteilen ist, das praktisch für jeden Einzelfall wieder unterschiedlich ist. In derartigen Fällen macht eine Delegation wenig Sinn, da fast immer eine Einzelbetrachtung nötig ist und es an generellen Vorschriften fehlt. Dies ist zum Beispiel bei Kernanlagen der Fall. Jede Anlage ist hier ein Einzelfall. Aus diesen Gründen ist es in diesem Bereich angebracht, die heutige HSK im Wesentlichen in die NASA zu integrieren, in Zukunft jedoch die Auslagerung von Einzelprüfungen noch zu intensivieren.

· Dort wo technische Vorschriften noch fehlen und damit eine Übertragung der Aufgaben an akkreditierte Stellen noch nicht möglich ist, muss vorerst die NASA noch aktiv werden. Dies ist insbesondere bei den Starkstromanlagen der Fall. Hier soll die umfassende Tätigkeit der NASA aber bloss eine Übergangslösung sein.

· In verschiedenen internationalen Übereinkommen, die von der Schweiz unterzeichnet worden sind, bestehen direkt oder indirekt Verpflichtungen, dass bestimmte Aufgaben durch eine staatliche Behörde wahrgenommen werden. In diesen Fällen muss die NASA diese Aufgaben übernehmen. Dies ist zum Beispiel für die Zertifizierung von Flugzeugen der Fall. In diesen Fällen soll sich die NASA aber weitgehend auf die formelle Prüfung beschränken und möglichst nicht selber Kontrollen vornehmen.

· Schliesslich muss die NASA - teilweise zumindest vorübergehend - dort Aufgaben wahrnehmen, wo sich (noch) keine akkreditierten Stellen etabliert haben. Dies dürfte vor allem dort der Fall sein, wo der Markt klein ist. Die Erfüllung dieser Aufgabe setzt voraus, dass die NASA organisatorisch eine klare Aufgabenteilung vorsieht zwischen den Stellen, die Vorschriften erlassen und denjenigen, die Aufgaben einer akkreditierten Stelle haben.

In den kommenden Monaten will das UVEK ein neues Bundesgesetz für die Bildung des Kompetenzzentrums und zahlreiche Änderungen von einzelnen Gesetzen wie Eisenbahngesetz, Luftfahrtgesetz usw. vorbereiten. Die entsprechenden Entwürfe sollen im nächsten Jahr in die Vernehmlassung gegeben werden.


Herausgeber

Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
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