Bundesamt für Verkehr erhebt Daten zur Sicherheit bestehender Eisenbahntunnels und prüft Massnahmen

Bern, 23.03.2000 - Nach Unfällen ist die Sicherheit in Strassentunnels zu einem Thema breit angelegter Untersuchungen geworden. In den Eisenbahntunnels ist die Sicherheit an sich hoch und die Ereigniswahrscheinlichkeit gering. Dennoch kann auch hier ein Zwischenfall nie ganz ausgeschlossen werden. Im Auftrag von UVEK-Vorsteher Moritz Leuenberger erhebt deshalb das Bundesamt für Verkehr (BAV) zur Zeit Daten über die Sicherheit von Eisenbahntunnels. Dabei sollen der technische Zustand der Tunnels, die Eignung des Rollmaterials, die Ausrüstung der Einsatzkräfte und die Information der Reisenden über das Verhalten im Brandfall beurteilt werden. Abgeklärt wird weiter der Stand der Einsatzplanung der Rettungsdienste. Erste Ergebnisse zeigen, dass keine Einschränkungen für den Eisenbahnbetrieb erforderlich sind. Dennoch hat das BAV einen Katalog von Massnahmen erstellt, die in Zusammenarbeit mit den Bahnen und den Beteiligten geprüft werden sollen.

Für den Bundesrat und das BAV ist die Sicherheit im öffentlichen Verkehr eine prioritäre Aufgabe. Aus diesem Grund hat das BAV die Bestandesaufnahme bei den rund 700 Tunnels des schweizerischen Schienennetzes, insbesondere den 175 Tunnels mit einer Länge von mehr als 400 Metern Länge, eingeleitet. In erster Linie geht es darum zu prüfen, ob die Sicherheit der bestehenden Eisenbahntunnels den Anforderungen des modernen Bahnverkehrs noch genügt und wo allenfalls der Sicherheitsstandard weiter optimiert werden muss. Die Erhebung erfolgt in Analogie zur Untersuchung des Bundesamtes für Strassenbau (ASTRA), das nach Unfällen im Ausland 1999 die Tunnels des Nationalstrassennetzes überprüft hat. Die definitiven Ergebnisse der BAV-Abklärungen werden im Frühling vorliegen. Sie werden zusammen mit den allenfalls zu treffenden Massnahmen bis im Herbst in einem Schlussbericht zu Handen des Departementschefs zusammengefasst und der Öffentlichkeit mitgeteilt.

Unterschiede zwischen alten und neuen Tunnels

Bei der Planung oder dem Bau neuer Eisenbahntunnels orientiert sich der Sicherheitsstandard an den neuesten technischen Erkenntnissen und entspricht den Anforderungen europäischer Eisenbahn-Hochleistungsstrecken. Er liegt damit naturgemäss über dem Sicherheitsniveau bestehender Tunnels, von denen einige um die Jahrhundertwende erbaut worden sind. Bahnen und Behörden haben in den letzten Jahren sehr viel investiert, um die Bahn zu modernisieren, ihre Leistungsfähigkeit zu steigern und gleichzeitig einen hohen Sicherheitsstandard zu garantieren. Gerade die Bereiche Zugsicherung und -überwachung sowie Fernsteuerung stehen im Zentrum dieser Anstrengungen. Speziell zur Modernisierung der Sicherheitskonzepte in bestehenden Tunnels hat die SBB bereits 1998 einen Kredit von 45 Mio. Franken bewilligt. Bis zum Jahr 2005 sind für 27 Tunnels der Einbau von Fluchtwegen mit Handläufen, die Fluchtwegkennzeichnung sowie Tunnelbeleuchtungen vorgesehen. Unter den bezeichneten Objekten befinden sich beispielsweise der Vingelz-, Ricken-, Bözberg-, Zimmerberg- und Gotthardtunnel.

Die Wahrscheinlichkeit von Unfällen (Ereigniswahrscheinlichkeit) in Tunnels ist geringer als auf offener Strecke. Dies bestätigt nicht zuletzt die Tatsache, dass sich bei den SBB in den letzten siebzig Jahren nur zwei Unfälle in Tunnels mit Todesopfern ereignet haben. Die bisher vorliegenden Zwischenergebnisse der Untersuchung zeigen, dass derzeit keine Einschränkungen für den Eisenbahnbetrieb erforderlich sind. Für 27 Tunnels mit einer Länge von mehr als 3 km sind Massnahmen in Betracht zu ziehen, weil sie aufgrund ihrer Länge risikobehafteter sind als kürzere SBB-Tunnels.

Ein wichtiger Faktor für die Beurteilung des Sicherheitsniveaus von Eisenbahntunnels ist die Möglichkeit für die Betroffenen eines Ereignisses, sich bei einem Brand selber zumindest an einen "sicheren Ort" flüchten zu können, der bis zum Eintreffen der Rettungskräfte geschützt bleibt. Dies ist vor allem bei längeren Tunnels von Bedeutung. Die Tunnelsicherheit ist schliesslich das Ergebnis des Zusammenwirkens geeigneter Massnahmen in den Bereichen Ereignisverhinderung, Ausmassminderung, Unterstützung der Selbstrettung und Gewährleistung der Fremdrettung. Das BAV prüft zusammen mit den Beteiligten namentlich folgende Massnahmen für bestehende Tunnels.

Der Massnahmenkatalog des BAV

· Voraussetzungen schaffen, dass ein brennender Zug den Tunnel verlassen kann, z.B. - Regelung der Notbremsüberbrückung im Tunnel - Information und Instruktion der Reisenden über das Verhalten bei Brandausbruch im Tunnel

· Selbstrettungsmöglichkeiten im Tunnel verbessern, z.B. - Fluchtwege mit Handläufen - Beleuchtung - Fluchtwegkennzeichnung - Verkürzung der Fluchtwege

· Bedingungen für Fremdrettung verbessern, z.B. - Vereinfachung des Zugangs zu den Tunnelportalen - Massnahmen zur Minimierung der Anfahrtszeit

· Voraussetzungen der Fremdrettung baulich und technisch verbessern, z.B. - Überprüfung des Evakuationskonzeptes in Zusammenarbeit mit allen Beteiligten - Überprüfung der Mittel der Einsatzdienste auf die Einsatzfähigkeit im Tunnel - Überprüfung der Koordination zwischen den örtlichen Ereignisdiensten mit denjenigen der Bahn (Einsatzplanung aktualisieren) - Sicherstellung von optimalen Kommunikationsmitteln - Instruktion der örtlichen Ereignisdienste in bahnspezifischen Besonderheiten (z.B. Erden der Fahrleitung) - Überprüfung der Einsatzkonzepte durch gemeinsame Übungen


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